Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

angestrebt werden muß, öftere, aber kleinere Dung- 
mengen aufzufahren. 
2. Wie die Saat, so die Ernte. 
Auch in solchen Fällen, bei denen viel Mühe für das 
Saatbett verwandt wurde, ließen die Bestände oft 
zu wünschen übrig, weil das Saatgnt nicht genü 
gend gereinigt und gebeizt worden ist. Daher sind 
die Wachstumsfreuöigkeit und die Widerstandskraft 
gegen Schädlinge geringer als nötig. Insbesondere 
sollten öfter Pflanzkartosseln erneuert werden, 
indem man jährlich einige Zentner Saatgut kaust 
und selbst vermehrt. Aber das Getreide mutz besser 
gereinigt und gebeizt werden. 
Die Aussaatmenge ist hoch in unserer Gegend! 
Weil wenig gutes Saatgut verwandt wird, weil 
das Saatgut ungeöeizt in den Boden kommt, weil 
die Drillmaschine fehlt. Die Saat unserer Felder 
läuft zu oft ungleichmäßig auf ldieses Jahr lief 
die Saat infolge der Nässe auch oft recht schlecht auf), 
besitzt zu häufig geringe Standfestigkeit, müßt sich 
meistens nicht nach dem Auflaufen bearbeiten und 
verunkrautet daher durchweg. Alle diese Mängel 
können zum größten Teil abgestellt werden, wenn 
neues Saatgut bezogen, wenn das Saatgut gebeizt 
und gut gereinigt würde, wenn die Drillmaschine 
und die Ackerschleife, die Walze und der Ackerstriegel 
mehr benutzt würden. 
8. Wie die Vorsorglichkeit bei der Schädlings 
bekämpfung, so der Erfolg! 
Eine ganze Reihe Wiesen, Weiden sowie Sommer- 
kornfelder sind in diesem Jahr durch den Wiesen 
wurm (Tipula) völlig schwarz gemacht oder doch 
stark beschädigt. Mehr als einmal stellte sich aus den 
Feld- und Wiesenbegehungen heraus, daß der 
Wiesenwurm noch nicht erkannt und bekannt, noch 
öfter aber, daß seine Bekämpfung nicht oder falsch 
gehandhabt wurde. So sind Schäden entstanden, die 
sicher in die Tausende Mark gehen! Fast schien es 
so, als ob der Wurm einen Gegenangriff gegen die 
Erzeugungsschlacht machen wollte. Dabei ist seine 
Bekämpfung so denkbar einfach und billig. 
Ein grundsätzliches Wort zur Ungezieserbekämp- 
sung: 1. Ein Bauer muß fast täglich seine Felder 
aufmerksam besichtigen, sonst überlisten ihn die 
Schädlinge. 2. Möglichst schnell die Beratungsstelle 
benachrichtigen, am besten gleich genügend befallene 
Pflanzen oder gefundene Tiere gut verpackt mit 
bringen! 3. Alle Vorbeugungsmittel: Beizung, 
Düngung. Reinigung der Aufbewahrungsräume 
usw. anwenden. 4. Bekämpfungsmittel sollten, so 
weit sie haltbar sind und oft gebraucht werden, stets 
bereitgehalten werden! Also vier Maßnahmen be 
achten, und der Erfolg wird aus der ganzen Linie so 
gut sein, wie überall dort. wo auch dieses Jahr 
dieselben Schädlinge vernichtet ivurden. die an an 
deren Stellen große Verluste verursachten. 
4. Keine Augst vor Zwischenfruchtbau! 
Immer wieder muß betout werden, daß Winter 
zwischenfrucht die Bodenfeuchtigkeit des Winters gut 
ausnutzt, aber in keiner Weise das Land ungesund 
macht. Als Stoppelsrncht zur Herbstnutzung seien 
noch empfohlen: 111 Kg. Weißer Senf und 9 Kg. 
Sommerrübsen je Hektar lPreis etwa 11 MJl) oder 
auch die Süßlupine 2llll Kg. je Hektar lPreis etwa 
6ll MJl) oder Serradella 49 Kg. je Hektar (Preis 
etwa 22 MJl). Die Saaten sollen möglichst im Juli 
bis spätestens Ende August im Boden sein. Wer 
Landsberger Gemenge (50 Kg. Wicken, 20 Kg. In 
karnatklee, 20 Kg. Italienisches Raugras je Hektar) 
als überwinternde Zwischenfrucht aussäen will, muß 
in der 1. Septemberwoche darangehen, wenn gute 
Erträge erwartet werden sollen. 
5. Mehr Wiesen- und Weideuerträge 
sind zn erreichen! 
Anläßlich der Wiesenbegehungen wurden die 
Grünlandflächen auf den Pslanzenbestand hin durch 
genommen. Es zeigte sich sehr oft, daß eine plan 
mäßige Entwässerung not tut. Das neue Wasser- 
gesetz wird sicher so ausfallen, daß zu schwerfällige 
Anlieger eines Wasserlaufes ohne weiteres zur 
Beteiligung an der Entwässerung gezwungen wer 
den können. Die Kenntnisse über den Wert der 
Gräser kann anläßlich der Begehungen entschieden 
gut verbreitet werden. Eine Tatsache, über die 
mancher Bauer sich noch nicht klar ist, ist die, daß 
die Gräser seiner Wiese zwar Masse, aber gehalt 
lose Masse bringen! 
8. Mehr gesunde Kälber 
und leistungsfähigeres Vieh! 
Die Art der Aufzucht der Kälber, die Fütterung 
der Kühe, die erbmäßige Veranlagung der Tiere 
und das Melken könnten noch sehr verbessert wer 
den. Uebrigens dürften manche Fälle des Kälber 
sterbens, von Kalbesieber, Lecksucht, Knochenweiche 
leicht abzustellen sein, wenn die Anwendung neu 
zeitlicher Aufzuchtrcgeln, die neuzeitlichen Dün 
gungsregeln, die neuzeitlichen Fütterungsregeln 
mehr beachtet werden. 
Das Handwerk heim Führer 
Personal-Union zwischen Reichsstand und Reichs- 
betriebsgemeinschast des Handwerks. 
Der Führer und Reichskanzler empfing am Frei 
tagvormittag die Landeshandwerksmeister, die ihm 
im Beisein des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley 
durch den Reichshandwerksmeister Schmidt vorge 
stellt wurden. Der Reichshanöwerksmeister erstat 
tete dem Führer Bericht über den vollzogenen or 
ganisatorischen Aufbau des Handwerks und konnte 
darauf hinweisen, daß durch die nationalsozialisti 
sche Gesetzgebung der Wunsch des Handwerks nach 
berufsständischer Zusammenfassung erfüllt worden 
ist. Der Führer wies darauf hin, daß das Endziel 
nicht von heute auf morgen, sondern nur in zäher 
unermüdlicher Arbeit erreicht werden könne. Die 
Lage in anderen Ländern beweise, wie notwendig 
für die Wirtschaft und auch gerade für das Hand 
werk die Einheit und Stetigkeit der Staatsführung 
sei. Vorher empfing Reichsminister Dr. Schacht 
den Reichshandwerksmeister. In einem kurzen Vor 
trag äußerte er sich über die Aufgaben des deutschen 
Handwerks innerhalb der gewerblichen Wirtschaft. 
Am Nachmittag fand im Hause des deutschen 
Handwerks eine kurze Tagung statt, auf der Reichs 
organisationsleiter Dr. Ley zur Spitzenführung des 
deutschen Handwerks sprach. Es wurde zwischen ihm 
und dem Reichshandwerksmeister eine Vereinbar 
rung getroffen, die künftig im Einvernehmen mit 
den Gauwaltern der DAF. die Personal-Union 
zwischen dem Reichsstand des deutsche» Handwerks 
und der Reichsbetriebsgemeinschast Handwerk vor 
sieht. Diese Vereinbarung wurde von Reichsorga 
nisationsleiter Dr. Ley unterschrieben. 
sehte Anwendung finden. Nur für Ausnahmefälle 
ist hier zur Vermeidung von Härten eine Sonder 
regelung getroffen. 
Der weitaus größte Teil der vom Gesetz erfaß 
ten Hypotheken unterliegt den allgemeinen Bestim 
mungen über die Beschränkung der Hypotheken 
fälligkeit. Von einer weiteren Ausdehnung des An 
wendungsbereiches der Moratorien hat die Reichs 
regierung abgesehen, weil sie es als selbstverständ 
lich ansieht, daß ein seiner Verantwortung gegen 
über der Volksgemeinschaft bewußter Gläubiger 
eine Hypothek nicht deshalb kündigt, weil der Zins 
auf den angemessenen Betrag ermäßigt worden ist. 
Sie-lrmgs-Kinderbeihilfen bis zu 400 RM. 
Nach einer neuen Verordnung des Reichsfinanz 
ministeriums, die am 1. 7. in Kraft tritt, ist eine 
Erweiterung der Verwendung der einmaligen Kin 
derbeihilfen vorgesehen. Es können Kinderbeihilfen 
zur Aufbringung eines Teiles des Eigenkapitals 
für die Finanzierung einer Klemsiedlerstelle ge 
währt werden. 
Voraussetzung für die Gewährung solcher „Sied 
lungs-Kinderbeihilfen" ist, daß der Antragsteller 
stedlungsanwärter ist und einen Eignungsschein 
des für seinen Wohnsitz zuständigen Gauheimstätten 
amtes der DAF. besitzt. Ferner müssen auch die bis 
herigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ge 
währung einmaliger Kinderbeihilfen erfüllt sein. 
Danach müssen zur Familie vier oder mehr im el 
terlichen Haushalt lebende Kinder, die das 16. Le 
bensjahr noch nicht vollendet haben, gehören. Der 
zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete darf nach 
seinen gegenwärtigen Einkommens-! und Vermö 
gensverhältnissen nicht in der Lage sein. die Gegen 
stände, die zu angemessener Einrichtung des Haus 
haltes erforderlich sind. aus eigenen Mitteln zu be 
schaffen. Der Reichsfinanzminister kann jedoch Aus 
nahmen zulassen, wenn nicht jede der genannten 
Voraussetzungen erfüllt ist. Die Verordnung vom 
10. Juni 1936 setzt als Höchstbetrag der Siedlungs- 
Kinderbeihilfen, die einer Familie gewährt werden 
können, 400 MM fest. Der Gesamtbetrag der ein 
maligen Kinderbeihilfen schließt die Siedlungs-Kin 
derbeihilfe ein und darf für eine Familie den Be 
trag von 1000 MJl nicht übersteigen. 
Die Verwendung der Beöarfsdeckungsscheine ist 
durch die Verordnung außerdem insofern erweitert 
worden, als das Finanzamt, das die Kinderbeihilfen 
bewilligt, auf Antrag ausnahmsweise zulassen kann, 
daß die Scheine zum Ankauf einer Milchkuh, einer 
Milchziege oder eines Milchschafes bei einem von 
dem zuständigen Kreisbauernführer für den einzel 
nen Fall namhaft gemachten Verkäufer verwandt 
werden. 
Schließlich bringt die Verordnung vom 10. Juni 
noch eine Reihe von Ergänzungen zu den bisheri 
gen Bestimmungen, indem sie umschreibt, was un 
ter den Begriff Möbel, Hausgerät und Wäsche fällt, 
zu deren Anschaffung die Bedarfsdeckungsscheine be 
rechtigen. So sind unter Möbeln im Sinne der Ver 
ordnung nur Gebrauchsmöbel zu verstehen, die zur 
Einrichtung von Schlafzimmern und Küchen «auch 
Wohnküchen) erforderlich sind. Zum Hausgerät ge 
hören diejenigen Gegenstände, die zur Einrichtung 
eines schlichten Haushaltes erforderlich sind. und 
entsprechend ist auch der Begiff der Wüsche im Sinne 
der Bestimmungen über die Kinderbeihilfen näher 
umschrieben. 
Gesetz über Fremdrvährrrngs- 
fchuldverschreibungen v. 26. 6. 1836 
I. Lautet eine im Ausland aufgenommene, i» 
Wertpapiere verbriefte Anleihe auf eine auslän 
dische Währung — unbeschadet ob mit oder ohne 
Goldklausel — so ist im Falle einer Abwertung die 
ser Währung für den Umfang der Zahlungsver 
pflichtungen des Schuldners die abgewertete Wäh 
rung maßgebend. 
II. 1. Rechtskräftige Entscheidungen stehen Oci 
Anwendung dieses Gesetzes nicht entgegen. 2. Ver 
einbarungen, durch die nach dem Eintritt einer Ab 
wertung der ausländischen Währung der Umfang 
der Schuldverpflichtungen von 8 1 abweichend ge 
regelt ist, werden durch das Gesetz nicht berührt 
Dies gilt auch, wenn die Beteiligten den Umtausck 
von Schuldverschreibungen, die auf eine ausländisch. 
Währung lauten, in Reichsmarkschuldverschreibun 
gen vereinbart haben. 3. Bereits geleistete Zahlun 
gen können auf Grund des Gesetzes nicht zurückge 
fordert werden. 
III. Erledigt sich ein anhängiger Rechtsstreit durst 
dieses Gesetz, so trägt jede Partei ihre außergericht 
lichen Kosten und die Hälfte der gerichtlichen Aus 
lagen. Die Gerichtsgebühren werden niedergeschla 
gen. 
IV. Der Reichsminister der Justiz erläßt die zui 
Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes er 
forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 
Zinsseukung fur Privathypotheken 
für erftstellige und 
durch freie Vereinbarung auf 5" 
5V'2 — 6° 
Die Reichsregierung hat das Gesetz über Hypo 
thekenzinsen erlassen. Bereits auf Grund der Ge 
setze vom 24. 1. und 27. 2. 1935 sind im Zuge der 
freiwilligen Zinsermäßigung die Zinsen in einem 
großen Bereich der langfristigen Bodenverschuldung 
auf einen der gegenwärtigen Wirtschaftslage ent 
sprechenden angemessenen Satz gesenkt worden. Da 
gegen sind die Hypothekengläubigcr der freien Hand 
noch vielfach bei Zinssätzen stehen geblieben, die 
nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Das nunmehr 
erlassene Gesetz will in erster Linie die Gläubiger 
dazu anregen, freiwillig die Zinsen auf den Satz zu 
ermäßigen, der nach der allgemeinen Wirtschafts 
lage und den besonderen Umständen des einzelnen 
Falles angemessen ist. Die Reichsregierung richtet 
an die Gläubiger, insbesondere an die Gläubiger 
der freien Hand, die den Zins ihrer Hypotheken 
noch nicht ermäßigt haben, die Mahnung, dem Bei 
spiel der anderen Gläubiger zu folgen. 
Können sich Gläubiger und Schuldner über den 
angemessenen Zinssatz nicht einigen, so soll der 
Richter versuchen, die Einigung unter den Par 
teien zu vermitteln. Nur dann, wenn auch mit Hilfe 
o für zweitstelUge Hypotheken 
des Richters eine Vereinbarung 
nicht zustande 
kommt, soll der Richter den angemessenen Zinssatz 
seinerseits bestimmen. Wie der angemessene Zinssatz 
zu bestimmen ist, wird des näheren in Richtlinien 
geregelt, die noch erlassen werden. Danach wird 
grundsätzlich von einem Zinssatz von 8 vH. für erst 
stellige, von 5)4 —6 vH. für zweitstellige Hypotheken 
auszugehen sein. 
Die Regelung des Gesetzes ist ans den langfri 
stigen Realkrcdit beschränkt. Ausgenommen sind die 
Hypotheken der Kreditanstalten, die den Zins be 
reits auf Grund der Gesetze vom Frühjahr 1935 
ermäßigt haben. Für die Hypotheken der sonstigen 
Anstaltsgläubiger, die unter staatlicher Aussicht ste 
hen, und der öffentlichen Gebietskörperschaften ist 
eine Sonderregelung vorgesehen. Bei ihnen ist die 
Aufsichtsbehörde verpflichtet, für eine den Grund 
sätzen des Gesetzes entsprechende Zinssenkung durch 
allg. Maßnahmen zu sorgen. Entsprechend der bis 
herigen Zinsgesetzgebung sind ferner Hypotheken 
aufgenommen, die zur Deckung von im Ausland 
aufgenommenen Anleihen dienen. Auch auf Auf 
wertungshypotheken soll das Gesetz grundsätzlich, 
Automaten in Gastwirtschaften 
und Trinkhallen 
In einem Bescheid an die Fachgruppe Automaten 
aufstellungsgewerbe bemerkt der Reichsarbeitsmi 
nister, daß Automaten in Gast- und Schankwirt 
schäften so ausgestellt werden müssen, daß sie nu> 
von den in der Gastwirtschaft sich aufhaltender 
Güsten benutzt werden können. Trinkhallen zählet 
zu den Schankwirtschaften. Die Aufstellung vor 
Automaten an den Trinkhallen zum selbsttätigen 
Verkauf von Waren während der allg. Ladenschluß 
zeiten sei dann regelmäßig unzulässig, wenn keine 
genügende Gewähr dafür besteht, daß die Waren 
im Rahmen des Schankgewerbes nur an Gäste der 
Trinkhalle und nur zum Genuß an Ort und Stelle 
abgegeben werden. Damit wirb praktisch eine Aus 
stellung von Automaten bei Trinkhallen kaum je 
mals in Frage kommen, da die Voraussetzung, 
daß die Waren nur an Gäste der Trinkhalle abge 
geben werden, schon infolge der räumlichen Be 
schaffenheit der Trinkhalle in der Regel nicht er 
füllt iverden kann. 
Freier Entscheid über Frühschlutz 
im Einzelhandel 
Da in der letzten Zeit wieder Bestrebungen zu 
beobachten waren, an einzelnen Orten erneut einen 
Frühschluß der Einzelhandelsgeschäfte an bestimm 
ten Tagen der Woche einzuführen, hat der Reichs 
arbeitsminister seine bereits im Jahre 1934 ge 
äußerte Rechtsausfassung bestätigt, daß der einzelne 
Geschäftsinhaber nicht veranlaßt werden könne, sich 
örtlichen Vereinbarungen anzuschließen, daß es 
ihm vielmehr freistehe, ob und wie lange er eine-» 
wichen allgem. Vereinbarung beitreten wolle. Im 
Hinblick auf die bevorstehende Neuregelung der Ge- 
etzgebung über Sonntagsruhe und Ladenschluß sind 
derartige Vereinbarungen als unerwünscht zu be 
zeichnen. Der Reichsarbeitsminister behält sich auch 
vor, unter Umständen in diese Entwicklung ein 
zugreifen. 
Fenäsbur^er Wochenmarkt 
am Sonnabend, dem 27. Juni 1936 
«Preise zwischen 9 und 10 Uhr. Ohne Gewähr!) 
Rmüileilch Psd 85- 130 
Lchwcinefl Pfd. 85— 110 
Flomen Pid. g, 
Ser.hleI.SpccI Psd. Hg 
Kalbfleisch Psd. gg - >Zg 
Wurst Pid. 80 150 
Legehühner Stct. 250 - 300 
Schlachthübner 200 300 
Gänse junge St. 300 
Tauben Sick. 60 . 70 
Kaninchen Stet 100 -300 
Meiereibult. Pfd. 15g 
Käse Pid. 70—110 
Eier Srck ö 
vonig Pfd HO 120 
Kartoffeln Ztr. 400 
„ neue Pid. 25 
Blumenkohl Slcl. 30—40 
Wirsingkohl Et. 15-20 
Svitzkobl .. 15—20 
Euppenkraut Bd. 15 
Kohlrabi Pid. 20 
Lîbabarber Pfd. 10 
Lala; Kops 5-10 
Raoieschen Bd. 5 
Evargel Pfd. 35-50 
Eoinat Pşd. I0 
Schnittbohnen., 25—30 
Erbien Pfd. 20—30 
Beichicknn» und 
Salatgurken St. 
Zwiebeln Pfd 
Schalotten Pfd. 
Wurzeln, neue 
Sellerie Pid. 
Äepfel Pfd. 
Kilichen 
Erdbeeren Md. 
r. Jodannisbeer. 
Stachelbeeren 
Bickbeeren 
Tomaten Pfd. 
Zitronen St. 
Avielsinen St. 
Bananen Pfd. 
Fische: 
Äal 
Dorsch 
Bukt 
Hecht 
Makrelen 
Rotfedern 
Hornffich 
Pfd. 
Psd. 
Psd. 
60-80 
20 
45—50 
65 70 
25 
25 
25 
Feuerung; 
Tors, Fuder, 
ca. 8 Ztr. 
Solz Sack 
Handel gut 
700 
100 
Neumünsteraner Ferkelmarkt vom 27. Juni 
Auftrieb: 158. Handel langsam, Preise 30 bis 40 
Pfund 54—58 Psg., 25—30 Pfund 58—65 Pfg., 20 bis 
25 Pfund 26—66 Pfg. Markt nicht ganz geräumt. 
StuteMrung und Fohlenschau in Kl.-Witteusee 
Im Körbezirk Kl.-Witteusee (mit den Dreiecks- 
punkteu Borgstedt, Hütten und Holtsee) wurden 
am Freitag die zur Neuankörung gemeldeten Stu 
ten und die Fohlen und Jungpferde der Kommission 
(Block b Leck, Fr. Möller-Seeth, I. Hoff-Saxtorf 
und Kellinghusen als Kreisgruppenleiter) vorge 
stellt. 
Von den 40 Neuanmelduugen wurden 21 sehr an 
sprechende Stuten gekört. Der eingetragene Stuten 
bestand des Bezirks erfährt dadurch eine erfreuliche 
Erweiterung. 
Auf die 9 vorgestellten Dreijährigen (Jg. 1933) 
konnten 6 Vereiusprämien verteilt werden: 1. Jg. 
Peters-Damendorf (u. w. ein „Georg"-Sohn, der 
bis 1933 in Bistensee auf Station stand), 2. A. 
Sohrt-Ascheffel, 3. W. I. Peters-Damenöorf, 6. Fr. 
Vielfeldt-Lehmbek. Bei der Güte des Materials 
wird evtl, auch die Nummer 2 auf der Verbanös- 
prämiierung in Eckernförde zu sehen sein. 
Die 8 Zweijährigen (Jg. 1934) standen den Drei 
jährigen in Güte nichts nach. Jürgen Schröder- 
Bünsdorf erhielt für seinen Fuchs 'den 1. Preis 
und wurde für Eckernförüe verpflichtet. 2. H. Füh- 
sing-Gr.-Wittensee, 3. Fr. Bielfcidt-Lehmbck, 4. H. 
El. Grcve- Holzbunge. 
Als Jährige (Jg. 1935 8 vorgeführt) wird eine 
an 1. Stelle stehende wertvolle „Korsar"-Tochter 
(Bes. O. Mahrt-Thomsen-Damendorf) in Eckern 
förde vertreten sein. 2. H. Fühsing-Gr.-Wittensee, 
3. El. Haß-Ahlefeld. 4. H. Sieh-Böhrnsen, KI. Wit 
tensee. 
Unter den Sangfohlen war neben „Magnat- 
Blut „Marder"- und „Pius"-Blut besonders erfolg 
reich vertreten. Fr. Naeve's (Gr.-Wittensee) erst 
placiertes Stutfohlen ist eine „Marder"-Tochter 
(Bes. I. Blaas-Saar), es folgen zwei „Pius"-Töch- 
ter von W. Peters-Bünsdorf. 4. I. Sieh-Holz- 
bunge. Auf 16 vorgestellte Stutfohlen konnten nicht 
weniger als 8 von den reichhaltig gestifteten Prei 
sen vergeben werden. 
Die 12 vorgestellten Hengstfohlen führte ein 
„Marder"-Sohn von I. Seemann, Kl.-Witteusee an. 
2. H. Hansen-Frahm. Ahlefelö, 3. W. Lensch- 
Diekshos. 
Die Körung erfreute sich eines außerordentlich 
guten Besuches. Die künftige züchterische Betäti 
gung ist durch einen von 47 auf 52 angewachsenen 
Mitgliederbestand im Bezirk gesichert. 
Viehmärkte vom 26. Juni 1936 
Berlin: Ochsen 44, 40, 36, Bullen 42, 38, 33, Kühe 
42, 38, 80—32, 20—24, Färsen 43, 39, 34, 27, Dop 
pellender 80—90, Kälber 57—62, 52—56. 42—50, 35 
bis 40, Lämmer 45—46, Hammel 40—44, —, 34—38, 
25—33, Schafe 29—32, 25—28, 18—24. Austrieb: 889 
Rinder, 1347 Kälber, 5616 Schafe, 12 694 Schweine. 
Verlaus: Rinder glatt, Kälber und Schafe mittelm., 
Schweine verteilt. 
Berlin, 26. Juni. 889 Rinder, Durchschnittsbe 
schaffenheit nur knapp mittel. Für die Käufer hatten 
wegen der gebundenen Verkaufspreise zur Ausfül 
lung des Kontingents in erster Linie die „Grenz- 
sälle" der a- und b-Klasse das Hauptinteresse, daß 
diese Tiere auch am schnellsten vergriffen waren. 
Im zweiten Abschnitt des Marktes gingen aber auch, 
was da an Spitzentieren noch geblieben war, ebenso 
wie die restlichen geringeren Qualitäten glatt und 
zu den höchstzulässigcn Preisen ans dem Markt. g~. 
1347 Kälber, Durchschnittsbeschaffenheit Uber mittel, 
ganz gute Qualitäten nicht sehr reichlich. Handel 
mittelmäßig. — 5612 Hammel, Durchschnittsbeschar- 
fenheit mittelmäßig, gute Lämmer knapp. Unter 
diesen Umständen verlief der Markt mittel, obere 
Klasse der Lämmer abfallend, Mittelklassen anzie 
hend. — Unter Berücksichtgiung der 600 Tiere, die 
von der Reichsstelle aus dem Markt genommen 
wurden, entsprach der Schweinemarkt mit seinem 
sich dann noch auf 12 094 Tiere belaufenden Auftrieb 
dem des letzten Freitags. Durchschnittsbeschaffen 
heit einigermaßen zufriedenstellend, Anteil der gu 
ten Qualitäten nicht schlecht. Angebot zwar reichlich 
aber restlos untergebracht. 
Hamburg, 26. Juni. 5694 Schweine guter Qua 
lität für den Bedarf ausreichend. Tiere anteils- 
mäßig zugeteilt. Schwere Schweine wegen der hei 
ßen Witterung weniger stark gefragt. Markt sehr 
flott. 
Lübeck, 26. Juni. 45 Rinder (6 Ochsen, 4 Bullen, 
30 Kühe, 6 Färsen). Durchschnittsqualität gut, zu 
geteilt. 
Hademarschener Ferkclmarkt vom 26. Juni 
40 Ferkel, keine Preisnotierung. — 50 Schweine 
zu,270 Pfund für das Saargebiet versandt. 
Herder Ferkelmarkt vom 27. Juni 
Austrieb: 686. Preise: 14—16, 16—18, 18—22, 60 
bis 55, 43—51. Handel langsam, Markt fast geräumt. 
Schlcswiger Ferkelmarkt vom 27. Juni 
Austrieb: 398, Markt geräumt, Preise: 65—70 Pfg. 
pro 14 Kg. Lebendgewicht, 22—40 MJt pro Stück. 
Eine Bekanntmachung 
des Reichskommissars für das Kreditmesen 
besagt u. a.: I. Der Wechsel in der Person dci 
ehrenamtlichen Geschäftsleiter ist künftig anzuzei- 
gen: as bei Kreditinstituten, die einer besonderer 
Reichs- oder Staatsaufsicht unterliegen, der beson 
deren Aufsichtsbehörde oder der von ihr bestimm 
ten Stelle, b) bei Genossenschaften, dem Spitzenver- 
baud oder der von dem Spitzenverband bestimm 
ten Stelle. 
Der Wechsel in der Person der übrigen Ge 
schäftsleiter dieser Kreditinstitute oder in der Per 
son der Geschäftsleiter anderer Kreditinstitute ist 
auch weiterhin mir anzuzeigen. II. Bon der Ein 
reichung von Rohbilanzen werden auch für Ende 
Juni 1936 diejenigen Kreditinstitute befreit, deren 
Bilanzsumme am Ende des letzten Geschäftsiahre» 
0,5 Mill. MM nicht erreicht hat. 
DR 
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Nächst
	        
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