angestrebt werden muß, öftere, aber kleinere Dung-
mengen aufzufahren.
2. Wie die Saat, so die Ernte.
Auch in solchen Fällen, bei denen viel Mühe für das
Saatbett verwandt wurde, ließen die Bestände oft
zu wünschen übrig, weil das Saatgnt nicht genü
gend gereinigt und gebeizt worden ist. Daher sind
die Wachstumsfreuöigkeit und die Widerstandskraft
gegen Schädlinge geringer als nötig. Insbesondere
sollten öfter Pflanzkartosseln erneuert werden,
indem man jährlich einige Zentner Saatgut kaust
und selbst vermehrt. Aber das Getreide mutz besser
gereinigt und gebeizt werden.
Die Aussaatmenge ist hoch in unserer Gegend!
Weil wenig gutes Saatgut verwandt wird, weil
das Saatgut ungeöeizt in den Boden kommt, weil
die Drillmaschine fehlt. Die Saat unserer Felder
läuft zu oft ungleichmäßig auf ldieses Jahr lief
die Saat infolge der Nässe auch oft recht schlecht auf),
besitzt zu häufig geringe Standfestigkeit, müßt sich
meistens nicht nach dem Auflaufen bearbeiten und
verunkrautet daher durchweg. Alle diese Mängel
können zum größten Teil abgestellt werden, wenn
neues Saatgut bezogen, wenn das Saatgut gebeizt
und gut gereinigt würde, wenn die Drillmaschine
und die Ackerschleife, die Walze und der Ackerstriegel
mehr benutzt würden.
8. Wie die Vorsorglichkeit bei der Schädlings
bekämpfung, so der Erfolg!
Eine ganze Reihe Wiesen, Weiden sowie Sommer-
kornfelder sind in diesem Jahr durch den Wiesen
wurm (Tipula) völlig schwarz gemacht oder doch
stark beschädigt. Mehr als einmal stellte sich aus den
Feld- und Wiesenbegehungen heraus, daß der
Wiesenwurm noch nicht erkannt und bekannt, noch
öfter aber, daß seine Bekämpfung nicht oder falsch
gehandhabt wurde. So sind Schäden entstanden, die
sicher in die Tausende Mark gehen! Fast schien es
so, als ob der Wurm einen Gegenangriff gegen die
Erzeugungsschlacht machen wollte. Dabei ist seine
Bekämpfung so denkbar einfach und billig.
Ein grundsätzliches Wort zur Ungezieserbekämp-
sung: 1. Ein Bauer muß fast täglich seine Felder
aufmerksam besichtigen, sonst überlisten ihn die
Schädlinge. 2. Möglichst schnell die Beratungsstelle
benachrichtigen, am besten gleich genügend befallene
Pflanzen oder gefundene Tiere gut verpackt mit
bringen! 3. Alle Vorbeugungsmittel: Beizung,
Düngung. Reinigung der Aufbewahrungsräume
usw. anwenden. 4. Bekämpfungsmittel sollten, so
weit sie haltbar sind und oft gebraucht werden, stets
bereitgehalten werden! Also vier Maßnahmen be
achten, und der Erfolg wird aus der ganzen Linie so
gut sein, wie überall dort. wo auch dieses Jahr
dieselben Schädlinge vernichtet ivurden. die an an
deren Stellen große Verluste verursachten.
4. Keine Augst vor Zwischenfruchtbau!
Immer wieder muß betout werden, daß Winter
zwischenfrucht die Bodenfeuchtigkeit des Winters gut
ausnutzt, aber in keiner Weise das Land ungesund
macht. Als Stoppelsrncht zur Herbstnutzung seien
noch empfohlen: 111 Kg. Weißer Senf und 9 Kg.
Sommerrübsen je Hektar lPreis etwa 11 MJl) oder
auch die Süßlupine 2llll Kg. je Hektar lPreis etwa
6ll MJl) oder Serradella 49 Kg. je Hektar (Preis
etwa 22 MJl). Die Saaten sollen möglichst im Juli
bis spätestens Ende August im Boden sein. Wer
Landsberger Gemenge (50 Kg. Wicken, 20 Kg. In
karnatklee, 20 Kg. Italienisches Raugras je Hektar)
als überwinternde Zwischenfrucht aussäen will, muß
in der 1. Septemberwoche darangehen, wenn gute
Erträge erwartet werden sollen.
5. Mehr Wiesen- und Weideuerträge
sind zn erreichen!
Anläßlich der Wiesenbegehungen wurden die
Grünlandflächen auf den Pslanzenbestand hin durch
genommen. Es zeigte sich sehr oft, daß eine plan
mäßige Entwässerung not tut. Das neue Wasser-
gesetz wird sicher so ausfallen, daß zu schwerfällige
Anlieger eines Wasserlaufes ohne weiteres zur
Beteiligung an der Entwässerung gezwungen wer
den können. Die Kenntnisse über den Wert der
Gräser kann anläßlich der Begehungen entschieden
gut verbreitet werden. Eine Tatsache, über die
mancher Bauer sich noch nicht klar ist, ist die, daß
die Gräser seiner Wiese zwar Masse, aber gehalt
lose Masse bringen!
8. Mehr gesunde Kälber
und leistungsfähigeres Vieh!
Die Art der Aufzucht der Kälber, die Fütterung
der Kühe, die erbmäßige Veranlagung der Tiere
und das Melken könnten noch sehr verbessert wer
den. Uebrigens dürften manche Fälle des Kälber
sterbens, von Kalbesieber, Lecksucht, Knochenweiche
leicht abzustellen sein, wenn die Anwendung neu
zeitlicher Aufzuchtrcgeln, die neuzeitlichen Dün
gungsregeln, die neuzeitlichen Fütterungsregeln
mehr beachtet werden.
Das Handwerk heim Führer
Personal-Union zwischen Reichsstand und Reichs-
betriebsgemeinschast des Handwerks.
Der Führer und Reichskanzler empfing am Frei
tagvormittag die Landeshandwerksmeister, die ihm
im Beisein des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley
durch den Reichshandwerksmeister Schmidt vorge
stellt wurden. Der Reichshanöwerksmeister erstat
tete dem Führer Bericht über den vollzogenen or
ganisatorischen Aufbau des Handwerks und konnte
darauf hinweisen, daß durch die nationalsozialisti
sche Gesetzgebung der Wunsch des Handwerks nach
berufsständischer Zusammenfassung erfüllt worden
ist. Der Führer wies darauf hin, daß das Endziel
nicht von heute auf morgen, sondern nur in zäher
unermüdlicher Arbeit erreicht werden könne. Die
Lage in anderen Ländern beweise, wie notwendig
für die Wirtschaft und auch gerade für das Hand
werk die Einheit und Stetigkeit der Staatsführung
sei. Vorher empfing Reichsminister Dr. Schacht
den Reichshandwerksmeister. In einem kurzen Vor
trag äußerte er sich über die Aufgaben des deutschen
Handwerks innerhalb der gewerblichen Wirtschaft.
Am Nachmittag fand im Hause des deutschen
Handwerks eine kurze Tagung statt, auf der Reichs
organisationsleiter Dr. Ley zur Spitzenführung des
deutschen Handwerks sprach. Es wurde zwischen ihm
und dem Reichshandwerksmeister eine Vereinbar
rung getroffen, die künftig im Einvernehmen mit
den Gauwaltern der DAF. die Personal-Union
zwischen dem Reichsstand des deutsche» Handwerks
und der Reichsbetriebsgemeinschast Handwerk vor
sieht. Diese Vereinbarung wurde von Reichsorga
nisationsleiter Dr. Ley unterschrieben.
sehte Anwendung finden. Nur für Ausnahmefälle
ist hier zur Vermeidung von Härten eine Sonder
regelung getroffen.
Der weitaus größte Teil der vom Gesetz erfaß
ten Hypotheken unterliegt den allgemeinen Bestim
mungen über die Beschränkung der Hypotheken
fälligkeit. Von einer weiteren Ausdehnung des An
wendungsbereiches der Moratorien hat die Reichs
regierung abgesehen, weil sie es als selbstverständ
lich ansieht, daß ein seiner Verantwortung gegen
über der Volksgemeinschaft bewußter Gläubiger
eine Hypothek nicht deshalb kündigt, weil der Zins
auf den angemessenen Betrag ermäßigt worden ist.
Sie-lrmgs-Kinderbeihilfen bis zu 400 RM.
Nach einer neuen Verordnung des Reichsfinanz
ministeriums, die am 1. 7. in Kraft tritt, ist eine
Erweiterung der Verwendung der einmaligen Kin
derbeihilfen vorgesehen. Es können Kinderbeihilfen
zur Aufbringung eines Teiles des Eigenkapitals
für die Finanzierung einer Klemsiedlerstelle ge
währt werden.
Voraussetzung für die Gewährung solcher „Sied
lungs-Kinderbeihilfen" ist, daß der Antragsteller
stedlungsanwärter ist und einen Eignungsschein
des für seinen Wohnsitz zuständigen Gauheimstätten
amtes der DAF. besitzt. Ferner müssen auch die bis
herigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ge
währung einmaliger Kinderbeihilfen erfüllt sein.
Danach müssen zur Familie vier oder mehr im el
terlichen Haushalt lebende Kinder, die das 16. Le
bensjahr noch nicht vollendet haben, gehören. Der
zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete darf nach
seinen gegenwärtigen Einkommens-! und Vermö
gensverhältnissen nicht in der Lage sein. die Gegen
stände, die zu angemessener Einrichtung des Haus
haltes erforderlich sind. aus eigenen Mitteln zu be
schaffen. Der Reichsfinanzminister kann jedoch Aus
nahmen zulassen, wenn nicht jede der genannten
Voraussetzungen erfüllt ist. Die Verordnung vom
10. Juni 1936 setzt als Höchstbetrag der Siedlungs-
Kinderbeihilfen, die einer Familie gewährt werden
können, 400 MM fest. Der Gesamtbetrag der ein
maligen Kinderbeihilfen schließt die Siedlungs-Kin
derbeihilfe ein und darf für eine Familie den Be
trag von 1000 MJl nicht übersteigen.
Die Verwendung der Beöarfsdeckungsscheine ist
durch die Verordnung außerdem insofern erweitert
worden, als das Finanzamt, das die Kinderbeihilfen
bewilligt, auf Antrag ausnahmsweise zulassen kann,
daß die Scheine zum Ankauf einer Milchkuh, einer
Milchziege oder eines Milchschafes bei einem von
dem zuständigen Kreisbauernführer für den einzel
nen Fall namhaft gemachten Verkäufer verwandt
werden.
Schließlich bringt die Verordnung vom 10. Juni
noch eine Reihe von Ergänzungen zu den bisheri
gen Bestimmungen, indem sie umschreibt, was un
ter den Begriff Möbel, Hausgerät und Wäsche fällt,
zu deren Anschaffung die Bedarfsdeckungsscheine be
rechtigen. So sind unter Möbeln im Sinne der Ver
ordnung nur Gebrauchsmöbel zu verstehen, die zur
Einrichtung von Schlafzimmern und Küchen «auch
Wohnküchen) erforderlich sind. Zum Hausgerät ge
hören diejenigen Gegenstände, die zur Einrichtung
eines schlichten Haushaltes erforderlich sind. und
entsprechend ist auch der Begiff der Wüsche im Sinne
der Bestimmungen über die Kinderbeihilfen näher
umschrieben.
Gesetz über Fremdrvährrrngs-
fchuldverschreibungen v. 26. 6. 1836
I. Lautet eine im Ausland aufgenommene, i»
Wertpapiere verbriefte Anleihe auf eine auslän
dische Währung — unbeschadet ob mit oder ohne
Goldklausel — so ist im Falle einer Abwertung die
ser Währung für den Umfang der Zahlungsver
pflichtungen des Schuldners die abgewertete Wäh
rung maßgebend.
II. 1. Rechtskräftige Entscheidungen stehen Oci
Anwendung dieses Gesetzes nicht entgegen. 2. Ver
einbarungen, durch die nach dem Eintritt einer Ab
wertung der ausländischen Währung der Umfang
der Schuldverpflichtungen von 8 1 abweichend ge
regelt ist, werden durch das Gesetz nicht berührt
Dies gilt auch, wenn die Beteiligten den Umtausck
von Schuldverschreibungen, die auf eine ausländisch.
Währung lauten, in Reichsmarkschuldverschreibun
gen vereinbart haben. 3. Bereits geleistete Zahlun
gen können auf Grund des Gesetzes nicht zurückge
fordert werden.
III. Erledigt sich ein anhängiger Rechtsstreit durst
dieses Gesetz, so trägt jede Partei ihre außergericht
lichen Kosten und die Hälfte der gerichtlichen Aus
lagen. Die Gerichtsgebühren werden niedergeschla
gen.
IV. Der Reichsminister der Justiz erläßt die zui
Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes er
forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Zinsseukung fur Privathypotheken
für erftstellige und
durch freie Vereinbarung auf 5"
5V'2 — 6°
Die Reichsregierung hat das Gesetz über Hypo
thekenzinsen erlassen. Bereits auf Grund der Ge
setze vom 24. 1. und 27. 2. 1935 sind im Zuge der
freiwilligen Zinsermäßigung die Zinsen in einem
großen Bereich der langfristigen Bodenverschuldung
auf einen der gegenwärtigen Wirtschaftslage ent
sprechenden angemessenen Satz gesenkt worden. Da
gegen sind die Hypothekengläubigcr der freien Hand
noch vielfach bei Zinssätzen stehen geblieben, die
nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Das nunmehr
erlassene Gesetz will in erster Linie die Gläubiger
dazu anregen, freiwillig die Zinsen auf den Satz zu
ermäßigen, der nach der allgemeinen Wirtschafts
lage und den besonderen Umständen des einzelnen
Falles angemessen ist. Die Reichsregierung richtet
an die Gläubiger, insbesondere an die Gläubiger
der freien Hand, die den Zins ihrer Hypotheken
noch nicht ermäßigt haben, die Mahnung, dem Bei
spiel der anderen Gläubiger zu folgen.
Können sich Gläubiger und Schuldner über den
angemessenen Zinssatz nicht einigen, so soll der
Richter versuchen, die Einigung unter den Par
teien zu vermitteln. Nur dann, wenn auch mit Hilfe
o für zweitstelUge Hypotheken
des Richters eine Vereinbarung
nicht zustande
kommt, soll der Richter den angemessenen Zinssatz
seinerseits bestimmen. Wie der angemessene Zinssatz
zu bestimmen ist, wird des näheren in Richtlinien
geregelt, die noch erlassen werden. Danach wird
grundsätzlich von einem Zinssatz von 8 vH. für erst
stellige, von 5)4 —6 vH. für zweitstellige Hypotheken
auszugehen sein.
Die Regelung des Gesetzes ist ans den langfri
stigen Realkrcdit beschränkt. Ausgenommen sind die
Hypotheken der Kreditanstalten, die den Zins be
reits auf Grund der Gesetze vom Frühjahr 1935
ermäßigt haben. Für die Hypotheken der sonstigen
Anstaltsgläubiger, die unter staatlicher Aussicht ste
hen, und der öffentlichen Gebietskörperschaften ist
eine Sonderregelung vorgesehen. Bei ihnen ist die
Aufsichtsbehörde verpflichtet, für eine den Grund
sätzen des Gesetzes entsprechende Zinssenkung durch
allg. Maßnahmen zu sorgen. Entsprechend der bis
herigen Zinsgesetzgebung sind ferner Hypotheken
aufgenommen, die zur Deckung von im Ausland
aufgenommenen Anleihen dienen. Auch auf Auf
wertungshypotheken soll das Gesetz grundsätzlich,
Automaten in Gastwirtschaften
und Trinkhallen
In einem Bescheid an die Fachgruppe Automaten
aufstellungsgewerbe bemerkt der Reichsarbeitsmi
nister, daß Automaten in Gast- und Schankwirt
schäften so ausgestellt werden müssen, daß sie nu>
von den in der Gastwirtschaft sich aufhaltender
Güsten benutzt werden können. Trinkhallen zählet
zu den Schankwirtschaften. Die Aufstellung vor
Automaten an den Trinkhallen zum selbsttätigen
Verkauf von Waren während der allg. Ladenschluß
zeiten sei dann regelmäßig unzulässig, wenn keine
genügende Gewähr dafür besteht, daß die Waren
im Rahmen des Schankgewerbes nur an Gäste der
Trinkhalle und nur zum Genuß an Ort und Stelle
abgegeben werden. Damit wirb praktisch eine Aus
stellung von Automaten bei Trinkhallen kaum je
mals in Frage kommen, da die Voraussetzung,
daß die Waren nur an Gäste der Trinkhalle abge
geben werden, schon infolge der räumlichen Be
schaffenheit der Trinkhalle in der Regel nicht er
füllt iverden kann.
Freier Entscheid über Frühschlutz
im Einzelhandel
Da in der letzten Zeit wieder Bestrebungen zu
beobachten waren, an einzelnen Orten erneut einen
Frühschluß der Einzelhandelsgeschäfte an bestimm
ten Tagen der Woche einzuführen, hat der Reichs
arbeitsminister seine bereits im Jahre 1934 ge
äußerte Rechtsausfassung bestätigt, daß der einzelne
Geschäftsinhaber nicht veranlaßt werden könne, sich
örtlichen Vereinbarungen anzuschließen, daß es
ihm vielmehr freistehe, ob und wie lange er eine-»
wichen allgem. Vereinbarung beitreten wolle. Im
Hinblick auf die bevorstehende Neuregelung der Ge-
etzgebung über Sonntagsruhe und Ladenschluß sind
derartige Vereinbarungen als unerwünscht zu be
zeichnen. Der Reichsarbeitsminister behält sich auch
vor, unter Umständen in diese Entwicklung ein
zugreifen.
Fenäsbur^er Wochenmarkt
am Sonnabend, dem 27. Juni 1936
«Preise zwischen 9 und 10 Uhr. Ohne Gewähr!)
Rmüileilch Psd 85- 130
Lchwcinefl Pfd. 85— 110
Flomen Pid. g,
Ser.hleI.SpccI Psd. Hg
Kalbfleisch Psd. gg - >Zg
Wurst Pid. 80 150
Legehühner Stct. 250 - 300
Schlachthübner 200 300
Gänse junge St. 300
Tauben Sick. 60 . 70
Kaninchen Stet 100 -300
Meiereibult. Pfd. 15g
Käse Pid. 70—110
Eier Srck ö
vonig Pfd HO 120
Kartoffeln Ztr. 400
„ neue Pid. 25
Blumenkohl Slcl. 30—40
Wirsingkohl Et. 15-20
Svitzkobl .. 15—20
Euppenkraut Bd. 15
Kohlrabi Pid. 20
Lîbabarber Pfd. 10
Lala; Kops 5-10
Raoieschen Bd. 5
Evargel Pfd. 35-50
Eoinat Pşd. I0
Schnittbohnen., 25—30
Erbien Pfd. 20—30
Beichicknn» und
Salatgurken St.
Zwiebeln Pfd
Schalotten Pfd.
Wurzeln, neue
Sellerie Pid.
Äepfel Pfd.
Kilichen
Erdbeeren Md.
r. Jodannisbeer.
Stachelbeeren
Bickbeeren
Tomaten Pfd.
Zitronen St.
Avielsinen St.
Bananen Pfd.
Fische:
Äal
Dorsch
Bukt
Hecht
Makrelen
Rotfedern
Hornffich
Pfd.
Psd.
Psd.
60-80
20
45—50
65 70
25
25
25
Feuerung;
Tors, Fuder,
ca. 8 Ztr.
Solz Sack
Handel gut
700
100
Neumünsteraner Ferkelmarkt vom 27. Juni
Auftrieb: 158. Handel langsam, Preise 30 bis 40
Pfund 54—58 Psg., 25—30 Pfund 58—65 Pfg., 20 bis
25 Pfund 26—66 Pfg. Markt nicht ganz geräumt.
StuteMrung und Fohlenschau in Kl.-Witteusee
Im Körbezirk Kl.-Witteusee (mit den Dreiecks-
punkteu Borgstedt, Hütten und Holtsee) wurden
am Freitag die zur Neuankörung gemeldeten Stu
ten und die Fohlen und Jungpferde der Kommission
(Block b Leck, Fr. Möller-Seeth, I. Hoff-Saxtorf
und Kellinghusen als Kreisgruppenleiter) vorge
stellt.
Von den 40 Neuanmelduugen wurden 21 sehr an
sprechende Stuten gekört. Der eingetragene Stuten
bestand des Bezirks erfährt dadurch eine erfreuliche
Erweiterung.
Auf die 9 vorgestellten Dreijährigen (Jg. 1933)
konnten 6 Vereiusprämien verteilt werden: 1. Jg.
Peters-Damendorf (u. w. ein „Georg"-Sohn, der
bis 1933 in Bistensee auf Station stand), 2. A.
Sohrt-Ascheffel, 3. W. I. Peters-Damenöorf, 6. Fr.
Vielfeldt-Lehmbek. Bei der Güte des Materials
wird evtl, auch die Nummer 2 auf der Verbanös-
prämiierung in Eckernförde zu sehen sein.
Die 8 Zweijährigen (Jg. 1934) standen den Drei
jährigen in Güte nichts nach. Jürgen Schröder-
Bünsdorf erhielt für seinen Fuchs 'den 1. Preis
und wurde für Eckernförüe verpflichtet. 2. H. Füh-
sing-Gr.-Wittensee, 3. Fr. Bielfcidt-Lehmbck, 4. H.
El. Grcve- Holzbunge.
Als Jährige (Jg. 1935 8 vorgeführt) wird eine
an 1. Stelle stehende wertvolle „Korsar"-Tochter
(Bes. O. Mahrt-Thomsen-Damendorf) in Eckern
förde vertreten sein. 2. H. Fühsing-Gr.-Wittensee,
3. El. Haß-Ahlefeld. 4. H. Sieh-Böhrnsen, KI. Wit
tensee.
Unter den Sangfohlen war neben „Magnat-
Blut „Marder"- und „Pius"-Blut besonders erfolg
reich vertreten. Fr. Naeve's (Gr.-Wittensee) erst
placiertes Stutfohlen ist eine „Marder"-Tochter
(Bes. I. Blaas-Saar), es folgen zwei „Pius"-Töch-
ter von W. Peters-Bünsdorf. 4. I. Sieh-Holz-
bunge. Auf 16 vorgestellte Stutfohlen konnten nicht
weniger als 8 von den reichhaltig gestifteten Prei
sen vergeben werden.
Die 12 vorgestellten Hengstfohlen führte ein
„Marder"-Sohn von I. Seemann, Kl.-Witteusee an.
2. H. Hansen-Frahm. Ahlefelö, 3. W. Lensch-
Diekshos.
Die Körung erfreute sich eines außerordentlich
guten Besuches. Die künftige züchterische Betäti
gung ist durch einen von 47 auf 52 angewachsenen
Mitgliederbestand im Bezirk gesichert.
Viehmärkte vom 26. Juni 1936
Berlin: Ochsen 44, 40, 36, Bullen 42, 38, 33, Kühe
42, 38, 80—32, 20—24, Färsen 43, 39, 34, 27, Dop
pellender 80—90, Kälber 57—62, 52—56. 42—50, 35
bis 40, Lämmer 45—46, Hammel 40—44, —, 34—38,
25—33, Schafe 29—32, 25—28, 18—24. Austrieb: 889
Rinder, 1347 Kälber, 5616 Schafe, 12 694 Schweine.
Verlaus: Rinder glatt, Kälber und Schafe mittelm.,
Schweine verteilt.
Berlin, 26. Juni. 889 Rinder, Durchschnittsbe
schaffenheit nur knapp mittel. Für die Käufer hatten
wegen der gebundenen Verkaufspreise zur Ausfül
lung des Kontingents in erster Linie die „Grenz-
sälle" der a- und b-Klasse das Hauptinteresse, daß
diese Tiere auch am schnellsten vergriffen waren.
Im zweiten Abschnitt des Marktes gingen aber auch,
was da an Spitzentieren noch geblieben war, ebenso
wie die restlichen geringeren Qualitäten glatt und
zu den höchstzulässigcn Preisen ans dem Markt. g~.
1347 Kälber, Durchschnittsbeschaffenheit Uber mittel,
ganz gute Qualitäten nicht sehr reichlich. Handel
mittelmäßig. — 5612 Hammel, Durchschnittsbeschar-
fenheit mittelmäßig, gute Lämmer knapp. Unter
diesen Umständen verlief der Markt mittel, obere
Klasse der Lämmer abfallend, Mittelklassen anzie
hend. — Unter Berücksichtgiung der 600 Tiere, die
von der Reichsstelle aus dem Markt genommen
wurden, entsprach der Schweinemarkt mit seinem
sich dann noch auf 12 094 Tiere belaufenden Auftrieb
dem des letzten Freitags. Durchschnittsbeschaffen
heit einigermaßen zufriedenstellend, Anteil der gu
ten Qualitäten nicht schlecht. Angebot zwar reichlich
aber restlos untergebracht.
Hamburg, 26. Juni. 5694 Schweine guter Qua
lität für den Bedarf ausreichend. Tiere anteils-
mäßig zugeteilt. Schwere Schweine wegen der hei
ßen Witterung weniger stark gefragt. Markt sehr
flott.
Lübeck, 26. Juni. 45 Rinder (6 Ochsen, 4 Bullen,
30 Kühe, 6 Färsen). Durchschnittsqualität gut, zu
geteilt.
Hademarschener Ferkclmarkt vom 26. Juni
40 Ferkel, keine Preisnotierung. — 50 Schweine
zu,270 Pfund für das Saargebiet versandt.
Herder Ferkelmarkt vom 27. Juni
Austrieb: 686. Preise: 14—16, 16—18, 18—22, 60
bis 55, 43—51. Handel langsam, Markt fast geräumt.
Schlcswiger Ferkelmarkt vom 27. Juni
Austrieb: 398, Markt geräumt, Preise: 65—70 Pfg.
pro 14 Kg. Lebendgewicht, 22—40 MJt pro Stück.
Eine Bekanntmachung
des Reichskommissars für das Kreditmesen
besagt u. a.: I. Der Wechsel in der Person dci
ehrenamtlichen Geschäftsleiter ist künftig anzuzei-
gen: as bei Kreditinstituten, die einer besonderer
Reichs- oder Staatsaufsicht unterliegen, der beson
deren Aufsichtsbehörde oder der von ihr bestimm
ten Stelle, b) bei Genossenschaften, dem Spitzenver-
baud oder der von dem Spitzenverband bestimm
ten Stelle.
Der Wechsel in der Person der übrigen Ge
schäftsleiter dieser Kreditinstitute oder in der Per
son der Geschäftsleiter anderer Kreditinstitute ist
auch weiterhin mir anzuzeigen. II. Bon der Ein
reichung von Rohbilanzen werden auch für Ende
Juni 1936 diejenigen Kreditinstitute befreit, deren
Bilanzsumme am Ende des letzten Geschäftsiahre»
0,5 Mill. MM nicht erreicht hat.
DR
Laut
trug *
reich
imntci
klären
fange
Streik
in de.
Nächst