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denn mii Opekia wird die Marmelade billiger. Ohne Opekia nämlich kocht die Marmelade durch
die lange Kochzeii häufig bis zur Hälfie ein. Mit Opekia jedoch bekommen Sie ungefähr das
ganze Gewicht an Marmelade in die Gläser, das Sie an Obst und Zucker in den Kochtopf geben.
Antergaufportfsft des VdM.
Wer stellt für die Nacht vom 4. auf den
8. Juli 1936 ein Bett zur Verfügung, wer Hat
noch einen Strohboden frei?
Für das Untergausportfest des BdM. am
4. und 5. Juli 1936, das auf dem RBV.-Platz
in Rendsburg stattfindet, benötigen wir noch
Quartiere. Zum Untergautreffen kommen
über 2000 Mädel nach Rendsburg, die z. T.
schon Privatquartiere angewiesen erhalten
haben oder auf Strohbööen untergebracht
werden. Es fehlen noch ea. 400 Schlafplätze.
Wir bitten daher alle, die unsere Arbeit un
terstützen wollen, uns einen Schlafplatz zur
Verfügung zu stellen.
Anmeldungen bzw. Quartierscheine im
Untergau 163, Rendsburg, Ritterstraße 10,
Fernruf 2644.
Die Führerin des Untergaues 163.
Kraft durch Freude
Fahrten zrrrd SpsrMches
Für nachstehende Urlaubsfahrten werden
noch Anmeldungen entgegengenommen: Erz
gebirge (verbilligte Fahrt), U.-F. 11 vom 2. bis
10. Juli, Preis 23,80 JUL — Schwarzwald
(Wildbad), U.-F. 13 vom 7. bis 18. Juli, Preis
46 JUL — Ostsee (Usedom), U.-F. 14 vom 10.
bis 17. Juli, Preis 33,70 JUL — Taunus
(Usingen), U.-F. 18 vom 23. bis 31. Juli, Preis
38,50 JUL — Schwarzwald (Elzach), U.-F. 20
vom 31. Juli Lisll. August, Preis 47,10 JUi.
— Thüringen (Saalfeld), U.-F. 21 vom 1. bis
8. August, Preis 22,10 JUL — Bayr. Allgäu
(Sonthofen), U.-F. 42 vom 14. bis 30. August,
Preis 61,80 JUI.
Anmeldungen für diese Fahrten sind so
fort zu richten an die Ortswarte und an die
Deutsche Arbeitsfront, Rendsburg, Adolf-Hit-
ler-Haus, Telefon 2570.
Sonderzug nach Scharbeutz-Timmendorfer
Strand, am Sonntag, dem 12. Juli 1936. Ab
Neumünster beträgt der Preis 1,80 JUi. Ab
fahrt in Neumünster etwa 8.40 Uhr,' Rückkehr
in Neumünster etwa 23.00 Uhr. Anmeldungen
sofort erbeten.
Das Sport amt gibt bekannt: „Fröhliche
Gymnastik und Spiele" für Frauen jeden
Mittwochnachmittag von 15.30 bis 17 Uhr im
Gasthaus „Grüner Kranz"' jeden Montag
von 20 bis 21.30 Uhr in der Aufbauschule,
Ritterstraße,' jeden Freitag von 20 bis 21.30
Uhr in der Aufbauschule. Anmeldungen in
den Kursen bei den Sportlehrkräften oder auf
der DAF. - Dienststelle, Rendsburg, Adolf-
Hitler-Haus.
Wsldpredigt
Unser Nobiskrüger Gehölz ist wundervoll
geeignet zur Abhaltung eines Gemeindefestes,
wie es an dem schönen Sonntagnachmittag
stattgefunden hat. Ueber das hellbraune Pol
ster der Flugsamen am Fuße der alten Ulmen
der Nobiskrüger Allee schritt man wie auf
weichem Moos. Rechts blüht und prangt es in
der Gartenkolonie „Hoffnung". Links wächst
die Häuserzeile weiter ins grüne Vorgelände
der Stadt hinein. Die hohe Bahnböschung und
was auf ihr wächst, dürstet in diesen heißen
Tagen wie so manches ausgedörrte Stück
chen Erde nach einem ergiebig plätschernden
Regen.
In der sanften Mulde inmitten des Gehöl
zes sitzen die Besucher des Gemeindefestes auf
Bänken und Stiihlen. Andere hinwieder, be-
syuders Kinder, haben sich auf dem Waldboden
niedergelassen. Einige Gebrechliche sitzen in
ihren Fahrstühlen, um Gottes Wort, dazu ein
Zierliches oder frohes Lied, eine festlich getra
gene oder volkstümliche Weise des Posauuen-
ors zu hören. Die mächtigen Bäume: Plata-
.cix, Ulmen und Buchen, zu denen sich auch
ine Kastanie und hohe Fichte gesellt, spenden
erquickenden Schatten. Grüngolden fällt hier
and da der Sonnenschein durchs Blütterdach.
Nach dem gemeinsamen Gesang „Großer
Gott, wir loben dich" sprach Pastor L ü b b e r t
mleitende Worte. Er zeigte auf den Wald, wo
Rendsburg, den 30. Juni 1936.
die jungen heranwachsenden Bäume durch die
alten vor Wetterbraus geschützt sind, und
wünschte, daß es im Leben der älteren und
jungen Generation ähnlich sei. Stets wollten
die Aelteren erschlossen sein dem Geist der
Zeit und sich begeistern für das Gute und
Edle, während man von der Jugend jene Ehr
furcht vor dem Alter erwarte, die immer be
rechtigt gewesen. Der Seelsorger tat der christ
lichen Eintracht Erwähnung und rief jeden
auf, zu seinem Teil im neuen Geist mit Hand
anzulegen. Der Männergesangverein „Lieder
tafel" stellte sich unter die gewaltige Buche,
die mit ihren Schründen und Runen ein
wenig vom Alter der Weltesche Yggdrasil! ge
erbt zu haben scheint, und trug ein Lied vor.
Und dann kam die eigentlicheWaldpredigt durch
Propst Steffens aus Neumünster. Sie stand
unter dem Leitwort „Fromm vor Gott — treu
dem Volk". Es sprach ein ehemaliger Kriegs
freiwilliger fromm und demütig im Aufblick
zu Gott, glühenden Herzens im Blick auf un
ser deutsches Volk, ernst und versöhnlich ein
gehend auf den Kampf um christliches Ge
dankengut. Es habe, sagte er u. a., noch nie
etwas geschadet, wenn Fragen an das Chri
stentum gerichtet wurden. Ein Schiff, das im
Hafen liege, möge sehr schön sein, aber erst
wenn es sich im Sturm bewährt habe, wisse
man, was man an ihm habe. Wenn man dar
um gerungen, wisse man erst, was mau an
seinem Glaube habe. Die Wahrheit Gottes sei
das Fundament, das kein Volk zu seinem Le
ben entbehren könne. Gott sei der, der unbe
dingt walte über der ganzen Welt, der Macht
habe über Himmel und Erde,' es sei ein Gott,
der wirklich da sei und die Geschicke von Volk
und Mensch und allem Leben lenke. Gott habe
sich in Christus offenbart. Wer darum von ihm
reden wolle, könne es nur in Christi Sinne
tun. Zu Gott stehen, heiße fromm sein. Das
bedeute nicht, kopfhängerisch sein. Die From
men seien vielfach in Mißkredit gekommen,
weil sie eine fromme Maske, doch kein from
mes Herz hatten. Die wirkliche Frömmigkeit
sei etwas anderes. Fromm sein, heiße gläubig
und demütig sein. Etwas Wirkliches, Lebendi
ges, nicht Uebertünchtes sei das Frommsein,'
man müsse es dem Menschen auch anmerken
können. Gott habe einen mit dem Frommsein
ins deutsche Volk hineingestellt, auf daß
man für sein Volk und seine Ewigkeit streite.
Wem sollte heute nicht groß und hell die
Freude in der Seele stehen, ein Deutscher zu
sein? Wolle ein Volk stark bleiben, brauche es
auch die Stärke nach oben, die Verankerung in
Gott. Gott mache uns fest in unserer Liebe
zum Volk. Er habe sein Ja zu dieser großen
Zeit gesagt. Es könne noch mehr werden in
unserem Volk, wenn die Kraft Gottes mit
helfe. Gottes Kraft und Volkes Kraft sollten
zusammenklingen. Der Propst schloß mit der
Losung: Fromm und frei, fest und treu!
Der Posaunenchor spielte hierauf unter
Bergmanns Leitung einige Volksweisen, die
Liedertafel saug, beschwingt durch ihren Diri
genten Dittmer, frisch und munter, und — was
allerliebst an dieser Stätte wirkte — ein
Dutzend Kinder von Leuten der Düngersabrik
spielten in gehöriger Verkleidung unbefangen
die 12 Monate in des Jahres Lauf.
Es war ein schlichtes erbauliches Volksfest,
das da zwei Stündchen währte und das Pastor
Lübbert mit ein paar Worten beendete. Die
Schar der Menschen, die gelauscht, hätte größer
sein können. Doch wer zugegen war, fühlte sich
erhoben. #
*
* Die Reserve- und Landwehrkameradschast
Reichskriegerbund Kyffhüuser hatte am
ihren dritten Kameradschaftsabend
im Colosseum. Der Kameradschaftsführer be
richtete über die Feier des 150jährigen Be
stehens des Kyffhäuserbundes in Wengerin
in Pommern, wo die Urzelle des Bundes ent
standen ist. Die Kampfgenossen-Kämerad-
schaft von 1870/71 schließt sich der Kamerad
schaft an und überläßt derselben ihr Vermö
gen unter der Bedingung, daß die R.- und L.-
Kameradschaft die wenigen noch lebenden Ka
meraden sowie die Witwen der bereits verstor
benen Kameraden bis an ihr Ende betreuen
wird. Es wurden zwei silberne und eine
bronzene Nadel für gute Schießleistungen ver
teilt. Die Kameradschaft hat ein Diplom für
gute Schießleistungen vom Führer des Pro
vinzialverbandes erhalten. Zur Unterstützung
des Fechtmeisters Kam. Großmann, der sein
Amt bereits 49 Jahre verwaltet und in dieser
Zeit über 38 000 RM. für die Kriegerwaisen
abgeführt hat, meldeten sich drei Kameraden
freiwillig. Am 9. August ist in der Schweizer-
Halle das Sommervergnügen der Kamerad
schaft mit Schießen und Kegeln für die Kame
raden, Belustigungen für deren Frauen und
Kinder.
nn
27. Juni
Tagung der Strafkammer n Kiel in Rendsburg
Zwei Sittenverbrecher abgenrteilt
Der Man« mit den NnckfLcken
# Man liest immer noch zu viel von Sitt
lichkeitsverbrechen. Diese Art Verbrecher ver
dienen angesichts des Schadens, den sie an
Leib und Seele und Sittlichkeit anzurichten
vermögen, keine Milde. Sie begegnen denn
auch der Strenge der Gerichte. Das erfuhren
wieder zwei Angeklagte, die vor der Strafkam
mer II Kiel standen, die am Montag unter dem
Vorsitz des Landgerichtsrats Lauenstein im
Rendsburger Amtsgerichtsgebäuöe tagte. Tie
Verhandlungen fanden unter Ausschluß der
Oeffentlichkeit statt.
Zunächst hatte sich der 46jährige H. H. aus
Rendsburg zu verantworten, der sich seit dem
12. Mai d. I. in Untersuchungshaft befindet.
Er hat sich am 8. Mai au einem jetzt 9 Jahre
alten Schulmädchen unzüchtig vergangen
(§ 176 Z. 3 des StGB., unzüchtige Handlun-
gen mit Personen unter 14 Jahren). H. ist ein
schlägig vorbestraft, und zwar 1921 vom Amts
gericht wegen tätlicher Beleidigung dreier
Schülerinnen mit 500 Mark, l928 in Kiel we
gen Erregung öffentlichen Aergernisses auf
der Landstraße zwei Mädchen gegenüber in
Tateinheit mit öffentlicher Beleidigung zu
2 Monaten Gefängnis. Die jetzige Straftat hat
er, wie auch schon die vorletzte, erst zu leug
nen versucht. Ein dann abgelegtes halbes Ge
ständnis suchte er in der Verhandlung nach
Möglichkeit wieder abzuschwächen, indem er
von „Uebertreibungen" redete. Bezeichnender
weise hat er bei der polizeilichen Vernehmung
geäußert, durch das, was er zugebe, verurteile
er sich ja selbst. Eine gute Stellung hat H.
wegen unsittlichen Verhaltens eingebüßt.
__ Die Mutter der Neunjährigen hat, sobald
sie davon gehört, den Vorfall der Polizei an
gezeigt, und zwar schon am nächsten Tage. Der
Vorfall hat sich auf dem Wege des Kindes zur
Großmutter in Büdelsdorf zugetragen.
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Topf beantragte
eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren bei An
rechnung der Untersuchungshaft und Aberken
nung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre.
Bevor sich das Gericht zur Beratung zurück
zog, ermahnte der Vorsitzende den Angeklag
ten zum letzten Mal, ein volles Geständnis
abzulegen. Gesenkten Kopfes bekannte sich H.
hierauf schuldig, abgesehen von einer Einzel
heit. Er bat um eine milde Strafe. Nach Wie
derherstellung der Oeffentlichkeit wurde das
Urteil verkündet. Es lautete antragsgemäß
auf 2 Jahre Zuchthaus bei Anrechnung von
1 Monat 3 Wochen Untersuchungshaft sowie
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für
3 Jahre. Die Anrechnung der Untersuchungs
haft hat H. dem Geständnis vor Toresschluß
zu verdanken. Angesichts seiner Gefährlichkeit
und Vorstrafen wurden ihm mildernde Um
stände versagt. Weil ein sehr schwerer Fall
vorlag, ging man in der Strafbemessung über
die Mindeststrafe von 1 Jahr Zuchthaus hin
aus. Die Aberkennung der Ehrenrechte geschah
wegen der Ehrlosigkeit und Schamlosigkeit der
Gesinnung und Handlungsweise. Der Ver
urteilte, der verheiratet ist, nahm die Strafe an.
*
Gegen denselben Paragraphen des Strafge
setzbuches hatte sich der 29jährige verheiratete
H. G. aus E. vergangen. Drei Schulmädchen
— zwei in Rendsburg, eins in Büdelsdorf —
im Alter von 11,10 und 9 Jahren waren seine
Opfer. G. ist einmal vorbestraft, aber nicht
einschlägig. Die unzüchtigen Handlungen ge
schahen 1936 an Kindern seiner Kundschaft. G.
legre ein umfassendes Geständnis ab, weshalb
von weiterer Beweiserhebung abgesehen wer
den konnte.
Er erhielt wegen Verbrechens nach § 176 Z. 3
in drei Fällen insgesamt 1 Jahr 8 Monate
Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte ver
liert er auf 3 Jahre. Die Frage nach mildern
den Umständen mußte auch hier verneint wer
den. Die drei Fülle ereigneten sich zu verschie
dener Zeit, G. hat vorbedacht und überlegt
gehandelt. Seine sonstige gute Führung konnte
nicht wesentlich zu seinen Gunsten in die Waag
schale gelegt werden. Der Ehrenrechtsverlust
wurde verhängt wegen der Schamlosigkeit und
Gesinnungslosigkeit des Angeklagten. In An
betracht der Höhe der Strafe wurde der^Ver-
urteilte sofort verhaftet. Er nahm die Strafe
an. Der Staatsanwalt hatte 2 Jahre ^ Zucht
haus beantragt. Der Verteidiger des G. hatte
die Möglichkeit mildernder Umstände aufzu
zeigen versucht, um damit eine Gefängnisstrafe
zu ermöglichen.
Die Taten haben Strenge verlangt. Mensch
liches Mitgefühl soll man der Familie des
Verurteilten nicht verweigern.
*
Zwei Rucksäcke und ein betrunkener Mann.
Vor vier Wochen, am 28. Mai, ist der 37-
jährige Oskar G. aus Hamburg wegen Unter
schlagung eines Fahrrades zu 5 Monaten Ge
fängnis verurteilt worden. Weitere Zeugen,
die bezüglich einer Anklage wegen Betrugs im
Rückfall geladen werden mußten, waren nun
zur Stelle. G. ist ziemlich häufig vorbestraft,
vorwiegend wegen Diebstahls, Betrugs und
Unterschlagung. Zuletzt ist er 1932 in Cux
haven wegen Diebstahls im Rückfall zu 1 Jahr
Zuchthaus verurteilt worden.
In einem Lager für Notstandsarbeiter bei
Lehmbek beschäftigt, machte er am 13. Dezem
ber 1935 eine Lebensmittelbesorgung für Ar
beitskameraden in Rendsburg. 15 Mark waren
ihm mitgegeben. In einem Schlachterladen und
bei einem Kolonialwarenkaufmann hat er
denn auch eingekauft, bei einem Tabakkauf-
mann für 30 Mark Rauchwaren auf eigene
Rechnung, doch in Kommission. Auf einer
abendlichen und nächtlichen Bierreise, auf wel
cher er die Waren in zwei Rucksäcken mitge
führt haben will, ist G. dann gründlich ver
sackt. Als er morgens in einer Außenstraße der
Stadt wieder zu sich kam, will er einen der
zwei Rucksäcke mit den Lebensmitteln und dem
größeren Teil der Rauchwaren vermißt und
darob den Kopf verloren haben. Er fuhr auf
dem Rad, das einem Arbeitskameraden ge
hörte, nach Kiel und verrubelte dort das Fahr
zeug sowie den Rest Tabak und Zigaretten
papier.
G.'s Schilderung klang abenteuerlich. Die
Zeugenaussagen genügten nicht zur lücken
losen Beweisführung. Das Urteil lautete
gemäß dem Antrag des Staatsanwalts wegen
Untreue unter Einbeziehung der Strafe vom
28. Mai auf eine Gesamtstrafe von 7 Monaten
Gefängnis, im übrigen auf Freisprechung. Es
hat nur festgestellt werden können, daß G. sich
der Untreue schuldig gemacht hat an dem Er
lös aus dem Verkauf des Restes Tabak. Be
trug ließ sich nicht feststellen trotz starken Ver
dachts. Veruntreuung von Lebensmitteln ließ
sich nicht nachweisen. In Anbetracht der Vor
strafen galten 3 Monate Gefängnis für ange
messen. Die zwei Strafen aus Mai und Juni
wurden in 7 Monate zusammengefaßt ohne
Anrechnung der Untersuchungshaft.
Der Verurteilte, dessen Verteidiger eine ge
ringere Strafe zu erreichen bemüht war, nahm
die Strafe an. Durch Abtretung einer Lohn
forderung beim Arbeitgeber im Lager sucht er
seine Arbeitskameraden schadlos zu halten.
Interessant war es, zu hören, daß ein von
dem Angeklagten angegebener Zeuge namens
Friedrichs in Hamburg ohne nähere Bezeich
nung nicht aufzufinden war, weil es dort etwa
600 Friedrichs gibt.
*
Bedauern, freiwillige Buße und Kosten
übernahme.
Eine nachmittags angesetzte Verhandlung
gegen den bislang unbestraften W. H. aus
Flensburg wegen falscher Anschuldigung ge
gen den Eichinspektor W. Brand in Rends
burg konnte bald ausgesetzt werden infolge
einer vom Verteidiger des Angeklagten vor
geschlagenen Genugtuung. In einer darauf
vom Vorsitzenden formulierten Erklärung sagt
der Angeklagte:
„Ich kann die in meinem Schreiben vom 23.
2. 1936 an die Eichungsdirektion in Kiel gegen
/129. Jahrgang. / Nr. 15«. / Zweites Blatt.
vŞswļg.«ol!l«nļksye
Landeszeitung
Äenbsdurger Tageblatt
Dienstag, de» 30. Juni 1938.