Full text: Newspaper volume (1936, Bd. 2)

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denn mii Opekia wird die Marmelade billiger. Ohne Opekia nämlich kocht die Marmelade durch 
die lange Kochzeii häufig bis zur Hälfie ein. Mit Opekia jedoch bekommen Sie ungefähr das 
ganze Gewicht an Marmelade in die Gläser, das Sie an Obst und Zucker in den Kochtopf geben. 
Antergaufportfsft des VdM. 
Wer stellt für die Nacht vom 4. auf den 
8. Juli 1936 ein Bett zur Verfügung, wer Hat 
noch einen Strohboden frei? 
Für das Untergausportfest des BdM. am 
4. und 5. Juli 1936, das auf dem RBV.-Platz 
in Rendsburg stattfindet, benötigen wir noch 
Quartiere. Zum Untergautreffen kommen 
über 2000 Mädel nach Rendsburg, die z. T. 
schon Privatquartiere angewiesen erhalten 
haben oder auf Strohbööen untergebracht 
werden. Es fehlen noch ea. 400 Schlafplätze. 
Wir bitten daher alle, die unsere Arbeit un 
terstützen wollen, uns einen Schlafplatz zur 
Verfügung zu stellen. 
Anmeldungen bzw. Quartierscheine im 
Untergau 163, Rendsburg, Ritterstraße 10, 
Fernruf 2644. 
Die Führerin des Untergaues 163. 
Kraft durch Freude 
Fahrten zrrrd SpsrMches 
Für nachstehende Urlaubsfahrten werden 
noch Anmeldungen entgegengenommen: Erz 
gebirge (verbilligte Fahrt), U.-F. 11 vom 2. bis 
10. Juli, Preis 23,80 JUL — Schwarzwald 
(Wildbad), U.-F. 13 vom 7. bis 18. Juli, Preis 
46 JUL — Ostsee (Usedom), U.-F. 14 vom 10. 
bis 17. Juli, Preis 33,70 JUL — Taunus 
(Usingen), U.-F. 18 vom 23. bis 31. Juli, Preis 
38,50 JUL — Schwarzwald (Elzach), U.-F. 20 
vom 31. Juli Lisll. August, Preis 47,10 JUi. 
— Thüringen (Saalfeld), U.-F. 21 vom 1. bis 
8. August, Preis 22,10 JUL — Bayr. Allgäu 
(Sonthofen), U.-F. 42 vom 14. bis 30. August, 
Preis 61,80 JUI. 
Anmeldungen für diese Fahrten sind so 
fort zu richten an die Ortswarte und an die 
Deutsche Arbeitsfront, Rendsburg, Adolf-Hit- 
ler-Haus, Telefon 2570. 
Sonderzug nach Scharbeutz-Timmendorfer 
Strand, am Sonntag, dem 12. Juli 1936. Ab 
Neumünster beträgt der Preis 1,80 JUi. Ab 
fahrt in Neumünster etwa 8.40 Uhr,' Rückkehr 
in Neumünster etwa 23.00 Uhr. Anmeldungen 
sofort erbeten. 
Das Sport amt gibt bekannt: „Fröhliche 
Gymnastik und Spiele" für Frauen jeden 
Mittwochnachmittag von 15.30 bis 17 Uhr im 
Gasthaus „Grüner Kranz"' jeden Montag 
von 20 bis 21.30 Uhr in der Aufbauschule, 
Ritterstraße,' jeden Freitag von 20 bis 21.30 
Uhr in der Aufbauschule. Anmeldungen in 
den Kursen bei den Sportlehrkräften oder auf 
der DAF. - Dienststelle, Rendsburg, Adolf- 
Hitler-Haus. 
Wsldpredigt 
Unser Nobiskrüger Gehölz ist wundervoll 
geeignet zur Abhaltung eines Gemeindefestes, 
wie es an dem schönen Sonntagnachmittag 
stattgefunden hat. Ueber das hellbraune Pol 
ster der Flugsamen am Fuße der alten Ulmen 
der Nobiskrüger Allee schritt man wie auf 
weichem Moos. Rechts blüht und prangt es in 
der Gartenkolonie „Hoffnung". Links wächst 
die Häuserzeile weiter ins grüne Vorgelände 
der Stadt hinein. Die hohe Bahnböschung und 
was auf ihr wächst, dürstet in diesen heißen 
Tagen wie so manches ausgedörrte Stück 
chen Erde nach einem ergiebig plätschernden 
Regen. 
In der sanften Mulde inmitten des Gehöl 
zes sitzen die Besucher des Gemeindefestes auf 
Bänken und Stiihlen. Andere hinwieder, be- 
syuders Kinder, haben sich auf dem Waldboden 
niedergelassen. Einige Gebrechliche sitzen in 
ihren Fahrstühlen, um Gottes Wort, dazu ein 
Zierliches oder frohes Lied, eine festlich getra 
gene oder volkstümliche Weise des Posauuen- 
ors zu hören. Die mächtigen Bäume: Plata- 
.cix, Ulmen und Buchen, zu denen sich auch 
ine Kastanie und hohe Fichte gesellt, spenden 
erquickenden Schatten. Grüngolden fällt hier 
and da der Sonnenschein durchs Blütterdach. 
Nach dem gemeinsamen Gesang „Großer 
Gott, wir loben dich" sprach Pastor L ü b b e r t 
mleitende Worte. Er zeigte auf den Wald, wo 
Rendsburg, den 30. Juni 1936. 
die jungen heranwachsenden Bäume durch die 
alten vor Wetterbraus geschützt sind, und 
wünschte, daß es im Leben der älteren und 
jungen Generation ähnlich sei. Stets wollten 
die Aelteren erschlossen sein dem Geist der 
Zeit und sich begeistern für das Gute und 
Edle, während man von der Jugend jene Ehr 
furcht vor dem Alter erwarte, die immer be 
rechtigt gewesen. Der Seelsorger tat der christ 
lichen Eintracht Erwähnung und rief jeden 
auf, zu seinem Teil im neuen Geist mit Hand 
anzulegen. Der Männergesangverein „Lieder 
tafel" stellte sich unter die gewaltige Buche, 
die mit ihren Schründen und Runen ein 
wenig vom Alter der Weltesche Yggdrasil! ge 
erbt zu haben scheint, und trug ein Lied vor. 
Und dann kam die eigentlicheWaldpredigt durch 
Propst Steffens aus Neumünster. Sie stand 
unter dem Leitwort „Fromm vor Gott — treu 
dem Volk". Es sprach ein ehemaliger Kriegs 
freiwilliger fromm und demütig im Aufblick 
zu Gott, glühenden Herzens im Blick auf un 
ser deutsches Volk, ernst und versöhnlich ein 
gehend auf den Kampf um christliches Ge 
dankengut. Es habe, sagte er u. a., noch nie 
etwas geschadet, wenn Fragen an das Chri 
stentum gerichtet wurden. Ein Schiff, das im 
Hafen liege, möge sehr schön sein, aber erst 
wenn es sich im Sturm bewährt habe, wisse 
man, was man an ihm habe. Wenn man dar 
um gerungen, wisse man erst, was mau an 
seinem Glaube habe. Die Wahrheit Gottes sei 
das Fundament, das kein Volk zu seinem Le 
ben entbehren könne. Gott sei der, der unbe 
dingt walte über der ganzen Welt, der Macht 
habe über Himmel und Erde,' es sei ein Gott, 
der wirklich da sei und die Geschicke von Volk 
und Mensch und allem Leben lenke. Gott habe 
sich in Christus offenbart. Wer darum von ihm 
reden wolle, könne es nur in Christi Sinne 
tun. Zu Gott stehen, heiße fromm sein. Das 
bedeute nicht, kopfhängerisch sein. Die From 
men seien vielfach in Mißkredit gekommen, 
weil sie eine fromme Maske, doch kein from 
mes Herz hatten. Die wirkliche Frömmigkeit 
sei etwas anderes. Fromm sein, heiße gläubig 
und demütig sein. Etwas Wirkliches, Lebendi 
ges, nicht Uebertünchtes sei das Frommsein,' 
man müsse es dem Menschen auch anmerken 
können. Gott habe einen mit dem Frommsein 
ins deutsche Volk hineingestellt, auf daß 
man für sein Volk und seine Ewigkeit streite. 
Wem sollte heute nicht groß und hell die 
Freude in der Seele stehen, ein Deutscher zu 
sein? Wolle ein Volk stark bleiben, brauche es 
auch die Stärke nach oben, die Verankerung in 
Gott. Gott mache uns fest in unserer Liebe 
zum Volk. Er habe sein Ja zu dieser großen 
Zeit gesagt. Es könne noch mehr werden in 
unserem Volk, wenn die Kraft Gottes mit 
helfe. Gottes Kraft und Volkes Kraft sollten 
zusammenklingen. Der Propst schloß mit der 
Losung: Fromm und frei, fest und treu! 
Der Posaunenchor spielte hierauf unter 
Bergmanns Leitung einige Volksweisen, die 
Liedertafel saug, beschwingt durch ihren Diri 
genten Dittmer, frisch und munter, und — was 
allerliebst an dieser Stätte wirkte — ein 
Dutzend Kinder von Leuten der Düngersabrik 
spielten in gehöriger Verkleidung unbefangen 
die 12 Monate in des Jahres Lauf. 
Es war ein schlichtes erbauliches Volksfest, 
das da zwei Stündchen währte und das Pastor 
Lübbert mit ein paar Worten beendete. Die 
Schar der Menschen, die gelauscht, hätte größer 
sein können. Doch wer zugegen war, fühlte sich 
erhoben. # 
* 
* Die Reserve- und Landwehrkameradschast 
Reichskriegerbund Kyffhüuser hatte am 
ihren dritten Kameradschaftsabend 
im Colosseum. Der Kameradschaftsführer be 
richtete über die Feier des 150jährigen Be 
stehens des Kyffhäuserbundes in Wengerin 
in Pommern, wo die Urzelle des Bundes ent 
standen ist. Die Kampfgenossen-Kämerad- 
schaft von 1870/71 schließt sich der Kamerad 
schaft an und überläßt derselben ihr Vermö 
gen unter der Bedingung, daß die R.- und L.- 
Kameradschaft die wenigen noch lebenden Ka 
meraden sowie die Witwen der bereits verstor 
benen Kameraden bis an ihr Ende betreuen 
wird. Es wurden zwei silberne und eine 
bronzene Nadel für gute Schießleistungen ver 
teilt. Die Kameradschaft hat ein Diplom für 
gute Schießleistungen vom Führer des Pro 
vinzialverbandes erhalten. Zur Unterstützung 
des Fechtmeisters Kam. Großmann, der sein 
Amt bereits 49 Jahre verwaltet und in dieser 
Zeit über 38 000 RM. für die Kriegerwaisen 
abgeführt hat, meldeten sich drei Kameraden 
freiwillig. Am 9. August ist in der Schweizer- 
Halle das Sommervergnügen der Kamerad 
schaft mit Schießen und Kegeln für die Kame 
raden, Belustigungen für deren Frauen und 
Kinder. 
nn 
27. Juni 
Tagung der Strafkammer n Kiel in Rendsburg 
Zwei Sittenverbrecher abgenrteilt 
Der Man« mit den NnckfLcken 
# Man liest immer noch zu viel von Sitt 
lichkeitsverbrechen. Diese Art Verbrecher ver 
dienen angesichts des Schadens, den sie an 
Leib und Seele und Sittlichkeit anzurichten 
vermögen, keine Milde. Sie begegnen denn 
auch der Strenge der Gerichte. Das erfuhren 
wieder zwei Angeklagte, die vor der Strafkam 
mer II Kiel standen, die am Montag unter dem 
Vorsitz des Landgerichtsrats Lauenstein im 
Rendsburger Amtsgerichtsgebäuöe tagte. Tie 
Verhandlungen fanden unter Ausschluß der 
Oeffentlichkeit statt. 
Zunächst hatte sich der 46jährige H. H. aus 
Rendsburg zu verantworten, der sich seit dem 
12. Mai d. I. in Untersuchungshaft befindet. 
Er hat sich am 8. Mai au einem jetzt 9 Jahre 
alten Schulmädchen unzüchtig vergangen 
(§ 176 Z. 3 des StGB., unzüchtige Handlun- 
gen mit Personen unter 14 Jahren). H. ist ein 
schlägig vorbestraft, und zwar 1921 vom Amts 
gericht wegen tätlicher Beleidigung dreier 
Schülerinnen mit 500 Mark, l928 in Kiel we 
gen Erregung öffentlichen Aergernisses auf 
der Landstraße zwei Mädchen gegenüber in 
Tateinheit mit öffentlicher Beleidigung zu 
2 Monaten Gefängnis. Die jetzige Straftat hat 
er, wie auch schon die vorletzte, erst zu leug 
nen versucht. Ein dann abgelegtes halbes Ge 
ständnis suchte er in der Verhandlung nach 
Möglichkeit wieder abzuschwächen, indem er 
von „Uebertreibungen" redete. Bezeichnender 
weise hat er bei der polizeilichen Vernehmung 
geäußert, durch das, was er zugebe, verurteile 
er sich ja selbst. Eine gute Stellung hat H. 
wegen unsittlichen Verhaltens eingebüßt. 
__ Die Mutter der Neunjährigen hat, sobald 
sie davon gehört, den Vorfall der Polizei an 
gezeigt, und zwar schon am nächsten Tage. Der 
Vorfall hat sich auf dem Wege des Kindes zur 
Großmutter in Büdelsdorf zugetragen. 
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Topf beantragte 
eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren bei An 
rechnung der Untersuchungshaft und Aberken 
nung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre. 
Bevor sich das Gericht zur Beratung zurück 
zog, ermahnte der Vorsitzende den Angeklag 
ten zum letzten Mal, ein volles Geständnis 
abzulegen. Gesenkten Kopfes bekannte sich H. 
hierauf schuldig, abgesehen von einer Einzel 
heit. Er bat um eine milde Strafe. Nach Wie 
derherstellung der Oeffentlichkeit wurde das 
Urteil verkündet. Es lautete antragsgemäß 
auf 2 Jahre Zuchthaus bei Anrechnung von 
1 Monat 3 Wochen Untersuchungshaft sowie 
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für 
3 Jahre. Die Anrechnung der Untersuchungs 
haft hat H. dem Geständnis vor Toresschluß 
zu verdanken. Angesichts seiner Gefährlichkeit 
und Vorstrafen wurden ihm mildernde Um 
stände versagt. Weil ein sehr schwerer Fall 
vorlag, ging man in der Strafbemessung über 
die Mindeststrafe von 1 Jahr Zuchthaus hin 
aus. Die Aberkennung der Ehrenrechte geschah 
wegen der Ehrlosigkeit und Schamlosigkeit der 
Gesinnung und Handlungsweise. Der Ver 
urteilte, der verheiratet ist, nahm die Strafe an. 
* 
Gegen denselben Paragraphen des Strafge 
setzbuches hatte sich der 29jährige verheiratete 
H. G. aus E. vergangen. Drei Schulmädchen 
— zwei in Rendsburg, eins in Büdelsdorf — 
im Alter von 11,10 und 9 Jahren waren seine 
Opfer. G. ist einmal vorbestraft, aber nicht 
einschlägig. Die unzüchtigen Handlungen ge 
schahen 1936 an Kindern seiner Kundschaft. G. 
legre ein umfassendes Geständnis ab, weshalb 
von weiterer Beweiserhebung abgesehen wer 
den konnte. 
Er erhielt wegen Verbrechens nach § 176 Z. 3 
in drei Fällen insgesamt 1 Jahr 8 Monate 
Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte ver 
liert er auf 3 Jahre. Die Frage nach mildern 
den Umständen mußte auch hier verneint wer 
den. Die drei Fülle ereigneten sich zu verschie 
dener Zeit, G. hat vorbedacht und überlegt 
gehandelt. Seine sonstige gute Führung konnte 
nicht wesentlich zu seinen Gunsten in die Waag 
schale gelegt werden. Der Ehrenrechtsverlust 
wurde verhängt wegen der Schamlosigkeit und 
Gesinnungslosigkeit des Angeklagten. In An 
betracht der Höhe der Strafe wurde der^Ver- 
urteilte sofort verhaftet. Er nahm die Strafe 
an. Der Staatsanwalt hatte 2 Jahre ^ Zucht 
haus beantragt. Der Verteidiger des G. hatte 
die Möglichkeit mildernder Umstände aufzu 
zeigen versucht, um damit eine Gefängnisstrafe 
zu ermöglichen. 
Die Taten haben Strenge verlangt. Mensch 
liches Mitgefühl soll man der Familie des 
Verurteilten nicht verweigern. 
* 
Zwei Rucksäcke und ein betrunkener Mann. 
Vor vier Wochen, am 28. Mai, ist der 37- 
jährige Oskar G. aus Hamburg wegen Unter 
schlagung eines Fahrrades zu 5 Monaten Ge 
fängnis verurteilt worden. Weitere Zeugen, 
die bezüglich einer Anklage wegen Betrugs im 
Rückfall geladen werden mußten, waren nun 
zur Stelle. G. ist ziemlich häufig vorbestraft, 
vorwiegend wegen Diebstahls, Betrugs und 
Unterschlagung. Zuletzt ist er 1932 in Cux 
haven wegen Diebstahls im Rückfall zu 1 Jahr 
Zuchthaus verurteilt worden. 
In einem Lager für Notstandsarbeiter bei 
Lehmbek beschäftigt, machte er am 13. Dezem 
ber 1935 eine Lebensmittelbesorgung für Ar 
beitskameraden in Rendsburg. 15 Mark waren 
ihm mitgegeben. In einem Schlachterladen und 
bei einem Kolonialwarenkaufmann hat er 
denn auch eingekauft, bei einem Tabakkauf- 
mann für 30 Mark Rauchwaren auf eigene 
Rechnung, doch in Kommission. Auf einer 
abendlichen und nächtlichen Bierreise, auf wel 
cher er die Waren in zwei Rucksäcken mitge 
führt haben will, ist G. dann gründlich ver 
sackt. Als er morgens in einer Außenstraße der 
Stadt wieder zu sich kam, will er einen der 
zwei Rucksäcke mit den Lebensmitteln und dem 
größeren Teil der Rauchwaren vermißt und 
darob den Kopf verloren haben. Er fuhr auf 
dem Rad, das einem Arbeitskameraden ge 
hörte, nach Kiel und verrubelte dort das Fahr 
zeug sowie den Rest Tabak und Zigaretten 
papier. 
G.'s Schilderung klang abenteuerlich. Die 
Zeugenaussagen genügten nicht zur lücken 
losen Beweisführung. Das Urteil lautete 
gemäß dem Antrag des Staatsanwalts wegen 
Untreue unter Einbeziehung der Strafe vom 
28. Mai auf eine Gesamtstrafe von 7 Monaten 
Gefängnis, im übrigen auf Freisprechung. Es 
hat nur festgestellt werden können, daß G. sich 
der Untreue schuldig gemacht hat an dem Er 
lös aus dem Verkauf des Restes Tabak. Be 
trug ließ sich nicht feststellen trotz starken Ver 
dachts. Veruntreuung von Lebensmitteln ließ 
sich nicht nachweisen. In Anbetracht der Vor 
strafen galten 3 Monate Gefängnis für ange 
messen. Die zwei Strafen aus Mai und Juni 
wurden in 7 Monate zusammengefaßt ohne 
Anrechnung der Untersuchungshaft. 
Der Verurteilte, dessen Verteidiger eine ge 
ringere Strafe zu erreichen bemüht war, nahm 
die Strafe an. Durch Abtretung einer Lohn 
forderung beim Arbeitgeber im Lager sucht er 
seine Arbeitskameraden schadlos zu halten. 
Interessant war es, zu hören, daß ein von 
dem Angeklagten angegebener Zeuge namens 
Friedrichs in Hamburg ohne nähere Bezeich 
nung nicht aufzufinden war, weil es dort etwa 
600 Friedrichs gibt. 
* 
Bedauern, freiwillige Buße und Kosten 
übernahme. 
Eine nachmittags angesetzte Verhandlung 
gegen den bislang unbestraften W. H. aus 
Flensburg wegen falscher Anschuldigung ge 
gen den Eichinspektor W. Brand in Rends 
burg konnte bald ausgesetzt werden infolge 
einer vom Verteidiger des Angeklagten vor 
geschlagenen Genugtuung. In einer darauf 
vom Vorsitzenden formulierten Erklärung sagt 
der Angeklagte: 
„Ich kann die in meinem Schreiben vom 23. 
2. 1936 an die Eichungsdirektion in Kiel gegen 
/129. Jahrgang. / Nr. 15«. / Zweites Blatt. 
vŞswļg.«ol!l«nļksye 
Landeszeitung 
Äenbsdurger Tageblatt 
Dienstag, de» 30. Juni 1938.
	        
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