Schleswig-Holsteinischer Wirtschastsdienst
Der große Befähigungsnachweis im Wortlaut
des Gesetzes
Wir veröffentlichen Sie Dritte Verordnung über
Sen vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks
in ihren wichtigsten Teilen im Wortlaut.
Wortlaut der neuen Verordnung.
Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau
des dentschen Handwerks
vom 18. Januar 1938.
l. Berechtigung zum selbständigen Betrieb
eines Handwerks.
(§ 1.) Der selbständige Betrieb eines Handwerks
als stehendes Gewerbe ist nur den in der Hand
werksrolle eingetragenen natürlichen und juristi
schen Personen gestattet.
l8 2.) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis
zu führen, in das alle natürlichen und juristischen
Personen einzutragen sind, die in dem Bezirk der
Handwerkskammer selbständig ein Handwerk als
stehendes Gewerbe betreiben (Hanöwerksrolle).
In die Handwerksrolle sind auch Sie mit einem
Unternehmen des Handels, der Industrie, der
Landwirtschaft verbundenen Handwerksbetriebe ein
zutragen, in denen in Ser Regel Waren zum Absatz
an Dritte auf Bestellung hergestellt oder handwerk
liche Leistungen auf Bestellung Dritter bewirkt
werden (handwerkliche Nebenbetriebe).
Die Einsicht in die Handwerksrolle ist jedem ge
stattet.
Der Reichswirtschaftsminister erläßt Vorschriftten
darüber, wie die Handwerksrolle einzurichten ist.
(§ 3.) In die Handwerksrolle wird nur einge
tragen, wer die Meisterprüfung für das von ihm
betriebene oder für ein diesem verwandtes Hand
werk bestanden hat oder Sie Befugnis zur Anlei
tung von Lehrlingen in einem dieser Handwerke
besitzt. Der Meisterprüfung stehen die gemäß § 133
Abs. 10 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich
anerkannten Prüfungen gleich. Der Deutsche Hand
werks- und Gewerbekammertag bestimmt, welche
Handwerke als verwandt im Sinne dieser Verord
nung gelten.
Die höhere Verwaltungsbehörde kann in beson
deren Fällen nach Anhörung, der Handwerkskam
mer Ausnahmen von der Vorschrift des Abs. 1 be
willigen, insbesondere zugunsten von Personen, die
in einem Betriebe der Industrie eine Ausbildung
als Facharbeiter erhalten haben und fünf Jahre
als solche tätig gewesen sind. Die Ausnahmebewil
ligung kann auch befristet oder unter einer Bedin
gung erteilt werden. Die oberste Landesbehörde
bestimmt, welche Behörden als höhere Verwal
tungsbehörden zu verstehen sind.
(§ 4.) Wer den Voraussetzungen des 8 8 Abs. 1
für das von ihm hauptsächlich betriebene Handwerk
genügt, darf in seinem Betriebe auch Arbeiten in
anderen Handwerken ausführen.
(8 8.) Eine juristische Person darf in die Hand
werksrolle nur eingetragen werden, wenn der Be
triebsleiter, bei handwerklichen Nebenbetrieben im
Sinne des 8 2 Abs. 2 der Leiter des Nebenbetriebes,
den Erfordernissen des 8 3 Abs. 1 genügt. Die Be
stimmung des 8 4 gilt entsprechend.
Beim Ausscheiden der in Abs. 1 bezeichneten Per
sonen ist Linnen vier Wochen ein anderer, den Er
fordernissen des 8 3 Abs. 1 entsprechender Betriebs
leiter zu bestellen. Die Handwerkskammer kann
diese Frist verlängern. Nach fruchtlosem Ablauf
der Frist ist die Eintragung in der Handwerksrolle
zu löschen, die Bestimmung des 8 13 findet An
wendung.
(8 6.1 Nach dem Tode eines selbständigen Hand
werkers darf die Witwe, auch wenn sie den Erfor
dernissen des 8 3 Abs. 1 nicht entspricht, den Be
trieb fortführen.
Das gleiche gilt für minderjährige Erben wäh
rend der Minderjährigkeit sowie für den Nachlaß
verwalter, Nachlaßpfleger oder Testamentsvoll
strecker während einer Nachlaßverwaltung, Nach
laßpflegerschaft oder Testamentsvollstreckung.
Nach Ablauf eines Jahres seit dem Tode des
selbständigen Handwerkers ist die Fortführung des
Betriebes gemäß Abs. 1 und 2 nur gestattet, wenn
er von einem Hairdwerker geleitet wird, der den
Erfordernissen des 8 3 Abs. 1 entspricht.
II. Verfahre» bei Eintragung und Löschung
in der Haildwerksrolle.
<8 1.1 Die Eintragung in die Handwerksrolle er
folgt von Amts wegen oder auf Antrag.
Ueber die Eintragung in die Hanöwerksrolle hak
die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszu
stellen lHandwerkskarte». Den Wortlaut der Hand-
werkskarte und die Höhe der für ihre Ausstellung
zu erhebenden VerwaltungZgebühr, die in die Kasse
der Handwerkskammer fließt, setzt der Deutsche
Handwerks- und Gewerbekammertag mit Geneh
migung des Reichswirtschaftsministers fest.
Wird der Gewerbetreibende in der Handwerks-
rolle gelöscht, so ist die Handwerkskarte zurückzu
geben.
(§ 8.1 Die Handwerkskammer hat dem Gewerbe
treibenden und, falls dieser in das Handelsregister
eingetragen ist, der gesetzlichen Berufsvertretung
von Industrie und Handel die beabsichtigte Ein
tragung schriftlich gegen Empfangsbescheinigung
mitzuteilen.
<8 13.1 Die Löschung in der Handwerksrolle er
folgt von Amts wegen oder auf Antrag des Ge
werbetreibenden oder der gesetzlichen BerufsvcAre-
tung von Industrie und Handel.
»l. Anzeigepslicht, Auskuuftspslicht,
Strafbestiuimnngen.
l8 16-1 Die Fortsetzung eines entgegen den Vor
schriften dieser Verordnung ausgeübten selbständi
gen Handwerksbetriebes kann polizeilich verhin
dert werden.
<8 17.) Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet,
der Handwerkskammer zum Zwecke der Eintra
gung in die Handwerksrolle auf Erfordern Aus
kunft über Art und Umfang ihres Betriebes, über
die Zahl der im Betriebe beschäftigten gelernten
und ungelernten Personen, über die Zahl und die
Art der verwendeten Maschinen und über hand
werkliche Prüfungen des Bctriebsinhabers zu ge
ben. Die Handwerkskammer ist befugt, die Ve-
triebsräume und Betriebseinrichtungen durch be
sondere Beauftragte besichtigen zu lassen.
IV. Uebergangs- und Schlußbestimmnngen.
l8 20.) Natürliche Personen, die vor dem 1. Ja
nuar 1982 in die Handwerksrolle eingetragen sind,
bleiben eingetragen, auch wenn sie den Voraus
setzungen des 8 3 Abs. 1 nicht entsprechen.
Natürliche Personen, die nach dem 31. Dezember
1831 in die Handwerksrolle eingetragen sind und
die Voraussetzungen des 8 3 Abs. 1 nicht erfüllen,
bleiben eingetragen, sofern sie vor dem 1. Januar
1900 geboren sind oder bis zum 31. März 1939 den
Nachweis erbringen, daß sie den Voraussetzungen
des 8 3 Abs. 1 nunmehr genügen.
Natürliche Personen, die, ohne in die Handwerks
rolle eingetragen zu sein, bei dem Inkrafttreten
dieser Verordnung ein Handwerk als stehendes Ge
werbe selbständig betreiben und ihr Gewerbe ge
mäß 8 14 der Gewerbeordnung für das Deutsche
Reich ordnungsmäßig angezeigt haben, sind von
Amts wegen in die Hanöwerksrolle einzutragen,
auch wenn sie den Voraussetzungen des 8 3 Abs. 1
nicht entsprechen; sie sind bereits vor der Eintra
gung zur Fortsetzung ihres Gewerbebetriebes be
rechtigt. Die Eintragung ist zu löschen, wenn der
Gewerbetreibende nach dem 81. Dezember 1899 ge
boren ist und nicht bis zum 81. Dezember 1939 den
Nachweis erbringt, daß er den Voraussetzungen
des 8 3 Abs. 1 nunmehr genügt.
Die Bestimmung des 8 3 Abs. 2 findet auf die in
Abs. 2 und 3 bezeichneten Fälle entsprechende An
wendung.
18 22.» In den Fällen des 8 20 Abs. 1 bis 3 gel
ten für die nachträgliche Ablegung der Meisterprü
fung die Bestimmungen des 8 138 der Gewerbe
ordnung für das Deutsche Reich mit folgenden
Maßgaben:
1. Die Zulassung zur Meisterprüfung darf nicht
von dem Nachweis einer orbnüngsmäßtgen Lehr
zeit oder von der Ablegung einer Gesellenprü
fung abhängig gemacht werden.
2. Für die Zulassung zur Meisterprüfung genügt
der Nachweis einer fünfjährigen praktischen Tä-
ķâķîşş HüfiflißffCS? . . . Erde« Fracht!
Roman von Carl Otto W i n d e cf e r.
32)
Nachdruck verboten.
Peter erzählte von seiner Rückkehr, erzählte,
warum er zuerst die Wahrheit verschwieg, be
richtete, warum er später den Mut zur Wahr
heit nicht fand. Hier, an dieser Stelle seines
Berichts, sah Roberts zum ersten Male ans.
Nur für einen kurzen Augenblick, dann malte
er weiter Kreise und Bogen auf die Platte des
Tisches.
Als Peter geendet hatte, entstand eine lange
Pause. So lang, daß der Mut und die Hoff
nung, die in Peter gekeimt hatten, wieder
schwanden.
Endlich richtete sich Roberts auf. Sein Ge
sicht war unbeweglich wie stets und verriet
keinen seiner Gedanken, verriet nicht, welchen
Eindruck Peters Erzählung auf ihn gemacht
hatte.
Ehe er sprach, legte er die Zigarre sorgsam
auf den Aschenbecher.
„Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, Herr
Hartmann" begann er schließlich. „Ich freue
mich, daß Sie so offen waren. Und darum:
ich will Ihnen helfen — halt", unterbrach er
sich, als Peter stürmisch nach seiner Hand
griff. „Ich mache eine Bedingung: Voraus
setzung für meine Hilfe ist, daß Sie nicht eher
nach Deutschland zurückkehren, als ich Ihnen
erlaube."
Peter ließ den Kopf sinken. „Ich danke
Ihnen, Mister Roberts", sagte er leise, „aber
ich weiß nicht —"
„Bitte, sprechen Sie nicht weiter", unterbrach
ihn der Alte streng. „Ich werde Ihnen meine
Bedingung erklären: möglicherweise ist es
lächerlich, daß ich mich aus Sie kapriziere,
denn ich könnte an Ihrer Stelle hundert und
nochmals hundert tüchtige junge Ingenieure
bekommen. Ich will das nicht. Ich habe
Interesse an Ihnen und möchte Sie behalten.
Und darum meine Bedingung. Denn" — er
beugte sich ein wenig vor und senkte die
Stimme — „niemand garantiert mir, daß man
Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht
ebenfalls verhaftet."
Peter sah auf. „Und meine Mutter? Soll
ich sie im Stich lassen?"
„Davon ist keine Rede. Sie können ihr von
hier aus besser helfen, denn von der Zelle des
Untersuchungsgefängnisses aus. Und Sie kön
nen mit Ihrer Rückkehr auch nicht die Unter
suchungshaft Ihrer Mutter abkürzen, noch
ihren Freispruch erzwingen. Erzwingen,
sage ich. Ich glaube und hoffe, daß es auch so
gelingt. Vergessen Sie nicht: wenn man aus
menschlicher Einsicht heraus auch Ihre Hand
lungsweise verstehen kann, so haben Sie durch
das Verschweigen der Wahrheit kein kleines
Teil Schuld daran, daß Nichetzky diesen Niesen
schwindel inszenieren konnte. Und ich weiß
nicht, ob das deutsche Strafgesetzbuch nicht
einen Paragraphen dafür hat, der Ihre
menschliche Schuld in eine Schuld vor dem
Gesetz verwandelt. Tie Lage Ihrer Mutter
ist nicht ungefährlich. Aber ich sagte Ihnen
schon: ich glaube und hoffe, daß sich alles noch
zum Guten wendet. Ich will Ihnen Helsen.
Ich habe Sie zur Probe für zwei Monate en
gagiert. Ich kann es nicht verantworten, Sie
ohne jede Probezeit fest anzustellen. Ich bin
aber bereit, Ihr Gehalt pro Monat um zu
nächst hundert Dollar zu erhöhen. Diesen
Mehrbetrag erhalten Sie nicht, ich übersende
ihn noch heute ^einem tüchtigen Frankfurter
Anwalt, dem Sie die Verteidigung Ihrer
Mutter übertragen. Schicken Sie ihm gleich
zeitig eine persönliche Schilderung der Vor
gänge, wie sie wünschenswert ist. Sie können
das ruhig mit Ralley besprechen. Er ist ver
schwiegen und ein geriebener Jurist dazu. Er
war früher Anwalt in Newyork und hat die
tollsten Sachen zustande gebracht. Ich gebe
Ihnen für diese Geschichten den heutigen Tag
frei, Ralley dazu. Von morgen ab haben Sie
mir voll und ganz zur Verfügung zu stehen.
Ich erwarte: keinen überstürzten Versuch
einer Fahrt nach Frankfurt, Herr Hartmann.
Sie machen die Sache dadurch nicht besser und
verlieren meine Hilfe. Abgemacht?"
„Ich danke Ihnen", sagte Peter und schlug
ein.
In den folgenden Tagen arbeitete Peter
wie ein Pferd. Tie übrigen Kommissionsmit
glieder waren angekommen. Täglich fanden
anstrengende, ausgedehnte Konferenzen statt,
bei denen Peter zugegen sein mußte. War
wirklich mal ein freier Ruhetag dazwischen,
dann mußte das Material aufgearbeitet wer
den, die Pläne und Unterlagen mußten dem
Stand der Verhandlungen angepaßt und ent
sprechend umgearbeitet werden.
Es war nicht leicht, nein. Es war sogar, we
nigstens im Anfang, unsäglich schwer. Aber es
machte Peter Freude. Er lernte die tief in
nerliche Genugtuung der Tätigkeit kennen,
arbeitete oft über das geforderte Matz hinaus,
um die Lücken seiner Kenntnisse aufzufüllen,
das fehlende praktische Wissen möglichst zu er
setzen und um hinter den anderen Herren der
amerikanischen Delegation nicht zurückzublei
ben. Es war kein Zweifel, daß Roberts ihn
bevorzugte. Nicht persönlich, nicht im Umgang,
rein in der Zuweisung der einzelnen Arbeits
gebiete erwies sich das. Der persönliche oder
gar privatime Konnex war in diesen Tagen
völlig ausgeschaltet. Nie kam Roberts auch
nur mit einem Wort auf die Unterredung im
Rauchzimmer zurück. Nie glitt die Unterhal
tung in eine freiere Tonart ab. Roberts war
der Chef und Peter sein Mitarbeiter.
Nur einmal sagte Roberts, schon in den
ersten Tagen, als er vor einer Konferenz im
Vestibül des Hotels auf Peter traf:
„Ich habe heute hundert Dollar an Rechts
anwalt Doktor Neustaedt in Frankfurt über
wiesen^ Er hat mir telegraphisch bestätigt, daß
er die Verteidigung Ihrer Frau Mutter über
nimmt. Damit ist die Sache in guten Händen."
„Ich danke Ihnen, Mister Roberts", sagte
Peter. Aber Roberts war schon weitergegan
gen und begrüßte den russischen Volkskom
missar Doktor Krestjaninov, dem er herzlich
die Hand schüttelte.
„Damit ist die Sache in guten Händen!"
summte es Peter im Kopf. „In guten Hän
den —!" und für einen Augenblick tauchte das
Bild seiner Mutter vor ihm auf, wie sie jetzt
wohl, niedergeschlagen, hoffnungslos, in der
Zelle des Frankfurter Untersuchungsgefäng
nisses sitzen mochte. Es war gut. daß Ralley in
diesem Monat auf ihn zutrat und ihm ver
traulich auf die Schulter klopfte.
„Kopf hoch", sagte er dabei leise. „Haben Sie
den Schriftsatz abgeschickt?"
„Sofort."
„Allright. Dann wird die Sache schon wer
den."
Sie schritten zusammen dem Konferenzzim
mer zu.
„Haben Sie übrigens gesehen, wen Wilson
gestern abend bei sich hatte?"
Wilson war eins der Mitglieder der ame
rikanischen Delegation, ein steifer, nicht son
derlich angenehmer Herr, der bei den gemein
samen Mahlzeiten beharrlich an den Prohibi-
tigkeit als Facharbeiter oder selbständiger Ge
werbetreibender in dem Handwerk, in dem die
Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder in
einem ihm verwandten Handwerk. Ist die Ge
sellenprüfung in dem betreffenden .Handwerk
oder in einem ihm verwandten Handwerk ab
gelegt, so genügt der Nachweis einer dreijähri
gen praktischen Tätigkeit, auf die die Zeit der
Selbständigkeit anzurechnen ist.
Anziehen der Hengstpreise
Der zweite Tag der Schleswiger Hengstkörung.
Die Hengstkörung des Verbandes Schleswiger
Kaltblutpferde nahm am Dienstagvormittag ihren
Fortgang. Von den insgesamt 41 vorgeführten.
Hengsten der Jahrgänge 1930 und 1931 wurden 38
angekört, während nur drei ausschieden. Nachmit
tags fand eine Ankörung der älteren zur Körung
bestellten Hengste statt. Hier schieden von elf Tieren
drei endgültig aus. Der Handel mit Hengsten, der
dann einsetzte, war so lebhaft wie nie zuvor. Ver
schiedene Spitzentiere fanden zu hohen Preisen Ab
nehmer. So wurde z. B. für den Hengst „Optimist"
9500 t®J, für einen „Isegrim m" 8500 JUL, für
„Kamerad" 6500 Jl.M gezahlt. Für ein Tier sollen
sogar 10 000 JUL gezahlt worden sein. Diese Preise
bedeuten eine bedeutende Erhöhung der Vorjahrs
preise, die sich um 8000 bis 5000 JUl bewegten. Nicht
angekörte Hengste sind weniger gefragt: sie bedin
gen 800 bis 1000 JUl, — Nachmittags fand eine
Versammlung des Hengsteversicherungsvereins
statt, in der aber lediglich interne Bersicherungs-
fragen zur Erörterung gelangten.
Am Mittwochvormittag erfolgte die Ankörung der
45 zum Wiederkommen aufgeforderten jungen
Hengste. Anschließend ist Prämiierung von jungen
und alten Hengsten.
Die Welt-StiSstofferzeugung 1933-34
belief sich auf 1786 776 To. gegenüber 1678 859 To.
1932-33 (= plus 7 Proz.1. U. a. erhöhte sich die
Produktion synthetischen Stickstoffes von 462 060 auf
511865 To. sowie die Produktion von Chilesalpeter
von 70 800 auf 86 200 To. Der Welt- Stickstoffver
brauch stieg in gleicher Zeit von 1758 000 auf
1862106 To. an. Während der Chilesalpeter-Ver
brauch sich mit 161191 To. nahezu verdoppelte, be
trug der Verbrauch synthetischen Stickstoffes von
1 624 000 gegen 1701 000 To.
Der Wohnungsbau Januar-November 1934
In den Monaten Januar-November 1934 wur
den insgesamt 100 015 Bauerlaubnisse für den Neu
wohnungsbau erteilt gegenüber 69 499 im Vorjahr.
Die Zahl der Bauerlaubnisse stieg somit um rd.
43.9 Proz. an. Ferner wurden in der Berichtszeit
88 064 Baubeginne gezählt gegenüber 62 705 im
Vorjahr. Hier beträgt der Anstieg 41,9. Proz. Die
Zahl der Bauvollendungen erhöhte sich um 68,8 vH.
und zwar von 86 883 auf 146 625.
tionsgesetzen festhielt, an denen sich hier in
Zürich sonst keiner der Amerikaner scherte.
„Nein", gestand Peter.
„Nicht, haha!" Ralley lachte. „Es war zum
Brüllen, wie er in puritanischer Keuschheit
tat, als er uns sah. Niemand anders hing an
seinem Arm als die famose kleine Rundtän
zerin von der Uhu-Bar."
Peter mußte lächeln. —
Jeden Morgen, noch ehe er zum Frühstück
hinunterging, ließ sich Peter vom Boy die
Frankfurter Zeitungen heraufbringen. Mit
Gier griff er nach den Blättern und' las Zeile
für Zeile der Berichte über den „Erbschafts
schwindel Löbel", dem die Zeitungen in sensa
tioneller Aufmachung breiten Raum gewähr
ten. Ein einziges Blatt übte vornehme Zu
rückhaltung. Es berichtete kurz und sachlich
und schrieb einmal:
„Wie auch der Prozeß ausgehen wird, wie
sich auch die Schuldfrage in der für bald an
gesetzten Verhandlung klären wird — der
Prozeß und die Vorgänge, die ihn verursach
ten, sind, was die Person der Angeklagten
Frau Hartmann anbelangt, im wahren Sin
ne des Wortes tragisch zu nennen. Ein Symp
tom unserer Zeit, die an Not, Entbehrungen
und Hoffnungslosigkeit so reich ist. Menschen,
die einst im Wohlstand lebten, hat die Infla
tion verarmen lassen. Und bei aller Gerech
tigkeit für die sozialen Nöte unserer Zeit:
wieviel, wie unendlich vielmal schwerer mehr
ist die Armut für Menschen, die einmal die
angenehmere Seite des Lebens kennengelernt
haben. Früher, als noch ein Wiederaufstieg
möglich war, als man noch durch Arbeit und
Fleiß wieder gutmachen konnte, was man un
verschuldet erlitt, wäre alles anders gewesen.
Heute in der Zeit der Hoffnungslosigkeit, der
trostlosen Arbeitslosigkeit und der allgemeinen
Verarmung breiter Schichten unseres Volkes
wagt der Mensch den Blick in die aussichtslose
Zukunft nicht mehr. Er sucht in der Vergan
genheit, mit der er sich trösten muß, sucht nach
alten Guthaben, die längst vergessen sind und
heute die Möglichkeit geben, ein paar Tage,
ein paar Monate der Gegenwart aufzubessern.
Das ist der tiefere Sinn des Prozesses, dessen
Verhandlung wir jetzt erwarten, das ist die
tragische Verkörperung eines gemeinsamen
Schicksals, in das der Zufall die Hauptange
klagte drängte. Es wird schwer sein, mit rei
nem Gewissen über diese Frau ein Schuldig
auszusprechen."
(Fortsetzung folgt.)