Volltext : Königl. Dänischer Hof- und Staats-Kalender für das Jahr 1845. (1845)

Ueber die Besetzung der Predigerstellen.

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Probstey Eyderstedt.
Die Hauptpastorate in Toͤnning und in Garding werden unmittelbar besetzt; die uͤbrigen Prediger—
kellen sind Felitsehen die Kirchenvorsteher praͤsentiren unter Vorbehalt Koͤnigl. Genehmigung und die Ge—
neinen waͤhlen.

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Probstey Fehmarn.
Das Hauptpastorat in Burg wird unmittelbar besetzt, zu den uͤbrigen Predigerstellen praͤsentiren die
Kirchen-Collegia unter Koͤnigl Genehmigung und die Gemeinen waͤhlen.
Probstey Flensburg.
Alle Predigerstellen in der Stadt Flensburg sind Wahlstellen, die saͤmmtlichen Landpredigerstellen in der
Probstey Flensburg werden aber unmittelbar besetzt.
Probstey Gottorff.
Das Pastorat an der Domkirche und das Pastorat zu St. Michaelis in Schleswig werden unmittelbar
besetzt; zum Compastorat an der Domkirche in Schleswig praͤsentiren die Patronen, naͤmlich der Amt—
nann des Amts Gottorff und der Magistrat in Schleswig und die Gemeine waͤhlt viritim. Die Pre—
digerstellen in Kropp, Haddebye, Arnis, Bohren und Rabenkirchen werden, nach geschehener und Koͤnig—
ich bestaͤtigter Praͤsentation der Kirchenvisitatoren, durch Wahl der Gemeine, die uͤbrigen alle unmittel⸗
ar besetzt.

Probstey Hadersleben.
Bloß das Diaconat in Hadersleben ist eine Wahlstelle, aber die damit gewoͤhnlich verbundene Hospitals—
redigerstelle wird unmittelbar besetzt. Alle uͤbrigen Predigerstellen in der Stadt und in der Probstey wer—
den unmittelbar besetzt.

Probstey Huͤtten.
Das Pastorat an der Friedrichsberger Kirche in Schleswig und das Hauptpastorat in Eckernfoͤrde,
werden unmittelbar besetzt, das Diaconat in Eckernfoͤrde ist eine Wahlstelle. Unter den Landvrediger—
tellen sind Borbye, Hohn und Erfde, Wahlstellen, wozu die Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung
raͤsentiren, die uͤbrigen werden unmittelbar besetzt.
Probstey Husum und Bredstedt.
Das Hauptpastorat in Husum wird unmittelbar besetzt, zum Archidiaconat praͤsentirt der Magistrat mit
Koͤnigl. Genehmigung und die Gemeine waͤhlt. Von den Landpredigerstellen wird allein Olderup unmittelbar
zesetzt, die uͤbrigen sind Wahlstellen; zu den Pfarren in Hattstedt und Schobuͤll, in Mildstedt, in Ostenfeld und
in Schwesing praͤsentiren die Kirchenvisttatoren; in Schwabstedt aber, in Simonsberg und auf saͤmmtlichen
Inseln praͤsentiren die Kirchencollegia mit Koͤnigl. Genehmigung. Die Predigerstellen auf den Halligen
werden unmittelbar besetzt. In der Landschaft Bredstedt sind alle Predigerstellen Wahlstellen, wozu die
Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung praͤsentiren.
Probstey Sonderburg.
Das Hauptpastorat in Sonderburg wird unmittelbar besetzt. Zu der Daͤnischen Predigerstelle praͤsentirt
die Schleswig-Holsteinische Regierung mit Koͤnigl. Genehmigung und die Gemeine waͤhlt. Die Landvredi⸗
gerstellen in Kekenis sowohl als im Sundewittschen, werden unmittelbar besetzt.
Probstey Tondern.
Bis auf das Hauptpastorat in der Stadt Tondern, welches unmittelbar besetzt wird, sind alle Prediger⸗
stellen in der Stadt und im Amte, Wahlstellen. In der Stadt praͤsentirt der Magistrat. bey den Amtskir—⸗
hen praͤsentiren die Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung.
Der Generalsuperintendentur unmittelbar untergebene Kirchen.
Stadt Friederichstadt, Festung Friederichsort und Flecken Cappeln, unmittelbar.
Zu Atzbuͤll vocirt der Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg ohne Wahl. Die
ibrigen adelichen Pfarren sind Wahlstellen, zu denen die Kirchenvatrone praͤsentiren und die Gemeinen waͤhlen.
Das Patronatrecht exerciren fuͤr:
Duͤppel der Besitzer der Grafschaft Reventlow.
Gelting — — des Guts Gelting.
Bettorsfsf — — der Guͤter Koͤnigsfoͤrde und Lindau.
Daͤnischenhaggen — — — Buuͤlck und Seekamp.
St. Johanniskloster in Schles wig. Das adl. Kloster zu St. Johannis vor Schleswig
Kahlebyhe. — — — — — Dasselbe.
Kliplef der Besitzer des Guts Seegaard.
Krusendorft — — — Noͤer.
            
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