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Nachrichten uͤber die Unterconsistorien. 406
Der Prediger an der Haddebyer Kirche bey Schleswig.
Der Actuarius des Auts fuͤhrt das Protocoll.
Amt adersleben.
Das Amt Haders eben hat ein Unterconsistorium.
Mitglieder.
Der Amtmann, als Praͤsident.
Der Kirchenvrobst.
kZin Diaconus zu Hadersleben.
Der vom Consistorium zugezogene Prediger.
kin vom Consistorio ernannter Secretair fuͤhrt das Protocoll.
Amt Zuͤtten mit der Landschaft Stapelholm.
Das Amt mit der Landschaft hat ein Unterconfistorium,
welches seine ordentlichen Sitzungen zweymal im Jahre,
naͤmlich am Montage nach dem 2ten Trinitatis und am
Montage nach dem 2ten Advent haͤlt. Der Amtmann
und, der Kirchenprobst sind ihrem Amte nach Mitglieder,
die uͤbrigen Mitglieder werden auf Vorstellung der Visi⸗
ratoren allerhoͤchst ernannt.
Mit,glie der.
Der Amtmann, als Praͤses.
Der Kirchenprobst.
Herr Thomas Hinrich Jebe, Compastor an der
Domkirche zu Schleswig.
derr Joachim Jacob Adam Petersen, Pastor an
der St. Michaeliskirche in Schleswig.
derr Christoph Ludwig Vollertsen, Pastor zu
Huͤtten.
Der Amtsverwalter, als Actuarius, fuͤhrt das Protocoll.
Amt zusum.
Die Aemter Husum und Bredstedt, die Landschaft
pellworm mit den dazu gehoͤrigen Halligen, die Vogtev
Schwabstedt und die Stadt Husum haben ein gemein—
chaftliches Unterconsistorinm.
Mitglieder.
Der Amtmann der Aemter Husum und Bredstedt, als
Praͤses.
Der Kirchenprobst.
Dder Hanptprediger in Husum. *
der Tompastor in Husum.
der Hauptprediger zu Mildstedt.
Der Compastor zu Mildstedt.
Der Amtsverwalter des Amts Husum ist Actuarius und
fuͤhrt das Protocoll.
Amt Norburg und Insel Arroͤe.
Das Amt Norburg und die Insel Arroͤe werden in
‚eistlichen Angelegenheiten, als zum Koͤnigreich Daͤnne⸗
nark gehoͤrig, betrachtet, und sind in dieser Hinsicht der
Oberaufsicht der Daͤnischen Canzley anvertraut. Weder
das Anit noch die Insel haben ein Consistorium. Die
dort vorfallenden Matrimonial-Streitigkeiten u. s. w. ge⸗
hoͤren vor das weltliche Ortsgericht. —
Landschaft Pellworm.
Siehe Amt Husum.
Amnt Sonderburg.
Das Amt Sonderburg hat ein Unterconsistorium, wel⸗
ches jaͤhrlich zwey ordentliche Sitzungen haͤlt, naͤmlich
am Mittewochen in der dritten Woche nach Ostern und
am Mittewochen in der dritten Woche nach Michaelis.
Auf Anhalten der streitenden Theile kann eine außer⸗
ordentliche Consistorialsitzung gehalten werden.
Mitglieder.
Der Amtmann, als Praͤsident.
Der Kirchenprobst.
Drey Prediger aus der Probstey Sonderburg. (Diese
werden unmittelbar ernannt.)
Her Amt overwalter fuͤhrt das Protocoll.
Anq 2
Mitgliéder
der Oberstaller, als Praͤses.
der Staller.
der Kirchenprobst.
Simmtliche Pastoren des Westertheils der Landschaft.
der Landschreiber in Garding ist Actuarius und fuͤhrt
das Protocoll. — —
(Bey Gleichheit der Stimmen hat der Oberstaller und in
essen Abwesenheit der Staller die entscheidende Stimme.“
Landschaft Fehmarn.
Die Landschaft Fehmarn hat vier Unterconsistorien.
Der Amtmann ist Praͤses in diesen vier Consistorien.
ij) Consistsrium zu Burg, fuͤr die Stadt Burg und
das Oster-Kirchspiel.
Mitsglieder.
der Compastor der Stadt.
der Hanptprediger zu Bannesdorf.
der Hauptprediger zu Landkirchen.
der Hauptprediger zu Petersdorf.
gierzu treten, wenn die Sache einen Stadteinwohner
hetrifft, der Buͤrgermeister nebst zweyen Rathsverwandten
hinzu, so wie in Sachen wider einen Einwohner des Oster
Kirchspiels, der Caͤmmerer mit zweyen Richtern des com
binirten Oster⸗ und Norder-Kirchspielsgerichts, dem Con
sistorio zugeordnet werden.
2) Consistorium zu Bannesdorf fuͤrs Norder-Kirchspiel
Mitglieder.
Der Hauptprediger zu Bannesdorf.
Der Hauptprediger zu Landkirchen.
Der Hauptprediger zu Petersdorf.
der Eaͤmmerer uebst zweyen Richtern des Oster⸗ und Nor
der Kirchspielgerichts. —Ft
Consistorium zu Landkirchen, fuͤr das mittelst
stirchspiel.
Mitglieder
der Hauptprediger und Diaconus zu Landkirchen.
der Hauptprediger zu Bannesdorf.
der Hauptprediger zu Petersdorf.
der Cammerer nebst zweyen Richtern des mittelsten
Kirchspielgerichts.
a) Consistorium zu Petersdorf, fuͤr das Wester⸗Kirchspiel
Mitglieder.
Der Hauptprediger und Diaconus zu Petersdorf.
Der Hauptpastor zu Bannesdorf.
Der Hauptpastor zu Landkirchen.
Der Cammerer nebst zweyen Richtern des Wester-⸗Kirch
spielgerichts.
In allen diesen vier Consistorien besorgt der Kirchen
Arobst die Actuariatsgeschaͤfte und fuͤhrt das Protocoll.
Amt Flensburg.
Das Amt Flensburg hat ein Unterconsistorium, welches
am ersten Montage eines jeden Quartals seine ordent⸗
lichen Sitzungen haͤlt. Bey gleichen Stimmen hat der
Amtmann ein votum decisvum.
Mitglieder.
Der Amtmann, als Praͤses. *
Der Kirchenprobst, als Praͤpositus.
Die sieben Stadtprediger, als Assessoren.
Amt Gottorf.
Das Amt Gottorf hat ein Unterconsistorium, welches
weymal im Jahre, naͤmlich den ersten Montag nach Pfing⸗
den und den Montag nach dem ersten Advent Sonntage,
Sitzungen haͤlt.
Mitaglieder.
der Amtmann, als Praͤsident.
der Kirchenprobft.
Der Compastor an der Domkirche in Schleswig.
Der Prediger an der St. Michgelis Kirche in Scleswig.
Um⸗