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Fuͤnf der Hauptprediger der Probstey nach dem Turnr⸗
Der Amtsverwalter des Amts Steinburg fuͤhrt das
Protocoll.
Anmit Traventhal.
Das Amt Traventhal gehoͤrt zum Segeberger Unter⸗
—A
Amte Reiufeld angefuͤhrt.
Amt Tremsbuͤttel.
Dieses Amt gehoͤrt mit Reinbeck und dem groͤßten
Theil des Amts Trittau, zum Stormarschen Unterconsi⸗
korinm. Die Mitglieder dieses Consistorit sind bepm
Amte Reinbeck bemerkt.
Amt Trittau.
Mit Ansnahme des Dorfs Ruͤmpel und einem Theil
»es Dorfs Nexritz, hat dieses Amt mit den Aemtern
Reinbeck und Tremsbuͤttel ein Unterconsistorlum. Die
Mitglieder sind beym Amte Reinbeck angegeben.
gerrschaft 8
Die Herrschaft Pinneberg hat ein Unterconsistorium,
vozu noch die kloͤsterlichen und adelichen Kirchen zu Ha—
elau, Haseldorff, Herzhorn, Seester und Uetersen gehoͤ⸗
ren; es versammelt sich jaͤhrlich einmal den ersten Moͤntag
aach Vfingsten. Sollte ein außerordentliches Consistorium
erforderlich seyn, so wird dieses durch den Landdrosten, den
Kirchenprobsten und zwey Predigern in der Probstey, deren
Wabhl dem Landdrosten uͤberlassen ist, gebildet.
Mitglieder des ordentlichen Consistorii.*
—A
Der Kirchenprobst, fuͤhrt zugleich das Protocoll.
Saͤmtl. Hauptprediger und Diaconi der Probstey Pinneberg.
Geistlicher Staat im Herzogthum Schleswig. 396
Grafschaft Rantzau.
Die Grafschaft Rantzau hat ein Unterconsistorium.
Mitglieder.
der Administrator.
Der Kirchenprobst.
Det Hauptpastor und der Compastor zu Barmstedt.
Der Compastor zu Elmshorn.
Der Pastor zu — ———
Stadt Altona.
Mitsgltieder des Consistorlii.
der Oberpraͤsident.
Der Kirchenprobst.
der erste Compastor.
Der zweyte Compastor.
Der Pastor in Ottensen.
derr Justizrath und Stadtsecretair Georg Ludwig
Muͤller, Secretair.
Stadt Riel.
Mautgalteder des Eonfistorti.
Saͤmmtliche Mitglieder des Magistrats.
Der Hauptyastor au St. Nicvla Kirche.
Der Archidiaconus an der St. Nicolai⸗Kirche.
Der Prediger an der Klosterkirche.
Stadt —A
Mitglieber des Eonfistorti.
ODer Buͤrgermeister.
Zer Pastor.
Jer Syndicus.
Der aͤlteste Rathsverwandte.
Ein Prediger aus dem ehemals Großfuͤrstlichem District.
Geistlicher Staat und gelehrte Schulmaͤnner
in den Herzogthuͤmern Schleswig und Holftein.
Nachricht,
auf welche Weise die Predigerstellen in den Herzogthuͤmern Schleswig und Holstein
besetzt werden.
Im Herzogthum Schleswig.
Probstey Apenrade und Luͤgumkloster.
Das Hauptpastorat in Apenrade wird unmittelbar besetzt, gleichfalls das Pastorat in Luͤgumkloster und
as Pastorat in Rordluͤgum; alle uͤbrigen Stellen sind Wahistellen. wozu die Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl
Benehmigung praͤsentiren.
z5 * Probstey Edyderstedt.
ie Hauptpastorate in ning und in Garding werden unmittelbar besetzt; die uͤbrigen aer⸗
tellen sAnd opistelen;: die Kirchenvorsteher praͤsentiren unter Vorbehalt Koͤnigl. eeen eeer
meinen waͤhlen.
Probstey Fehmarn.
Das Hauptpastorat in Burg wird unmittelbar besetzt, zu den uͤbrigen Predigerstellen praͤsentiren die
Kirchen-Collegia unter Koͤnigl. Genehmigung und die Gemeinen waͤhlen.
Probstey Flensburg.
Alle Predigerstellen in der Stadt Flensburg sind Wahlstellen, die saͤmmtlichen Landpredigerstellen in der
Probstey Flensburg werden aber unmittelbar besetzt.
Festung Friedrichsort.
Stadt Friedrichstadt.
Unmittelbar. Das evangelisch⸗lutherische Kirchen⸗ Collegium vertritt in Kirchen⸗ und Schulsachen die
Stelle der Kirchenvisitatoren. Der Stadtpraͤsident hat das Directorium und ist erstes Mitglied; der iutherische
Prediger ist zweytes Mitglied und zugleich Actuarius, außerdem sind zehn Buͤrger als Kirchenvorsteher
Mitgilie⸗