Full text : Königlich-Dänischer Hof- und Staats-Calender für das Jahr 1839. (1839)

Ueber die Besetzung der Predigerstellen.

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Probstey Gottorff.
Das Pastorat an der Domkirche und das Pastorat zu St. Michaelis in Schleswig werden unmittelbar
besetzt; zum Compastorat an der Domkirche in Schleswig praͤsentiren die Patronen, naͤmlich der Amt—
mann des Amts Gottorff und der Magistrat in Schleswig und die Gemeine waͤhlt viritim. Die Pre—
digerstellen in Kropp, Haddebye, Arnis, Bohren und Rabenkirchen werden, nach geschehener und Koͤnig—
zich bestaͤtigter Praͤsentation der Kirchenvisitatoren, durch Wahl der Gemeine, die uͤbrigen alle unmittel
bar besekßt.

Probstey Hadersleben.
Bloß das Diaconat in Hadersleben ist eine Wahlstelle, aber die damit gewoͤhnlich verbundene Hospitals—
predigerstelle wird unmittelbar besetzt. Alle uͤbrigen Predigerstellen in der Stadt und in der Probstey wer
den unmittelbar besetzt.

Probstey Huͤtten.
Das Hauptpastorat an der Friedrichsberger Kirche in Schleswig und das Hauptpastorat in Eckernfoͤrde,
werden unmittelbar besetzt, das Diaconat in Eckernfoͤrde ist eine Wahlstelle. Unter den Landprediger⸗
stellen sind Borbye, Hohn und Erfde, Wahlstellen, wozu die Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung
praͤsentiren, die uͤbrigen werden unmittelbar besetzt.
Probstey Husum und Bredstedt.
Das Hauptpastorat in Husum wird unmittelbar besetzt, zum Archidiaconat praͤsentirt der Magistrat mit
Koͤnigl. Genehmigung und die Gemeine waͤhlt. Von den Landpredigerstellen wird allein Olderup unmittelbar
besetzt, die uͤbrigen sind Wahlstellen; zu den Pfarren in Hattstedt und Schobuͤll, in Milstedt, in Ostenfeld und
in Schwesing praͤsentiren die Kirchenvisttatoren; in Schwabstedt aber, in Simonsberg und auf saͤmmtlichen
Inseln praͤsentiren die Kirchencollegia mit Koͤnigl. Genehmigung. Die Predigerstellen auf den Halligen
werden unmittelbar besetzt. In der Landschaft Bredstedt sind alle Predigerstellen Wahlstellen, wozu die
Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung praͤsentiren.
Probsten Sonderburg.
Das Hauptpastorat in Sonderburg wird unmittelbar besetzt. Zu der Daͤnischen Predigerstelle praͤsentirt
die Schleswig-Holsteinische Regierung mit Koͤnigl. Genehmigung und die Gemeine waͤhlt. Die Landpredi—
gerstellen in Kekenis sowohl als im Sundewittschen, werden unmittelbar besetzt.
Probstey Tondern.
Bis auf das Hauptpastorat in der Stadt Tondern, welches unmittelbar besetzt wird, sind alle Prediger⸗
stellen in der Stadt und im Amte, Wahistellen. In der Stadt praͤsentirt der Magistrat, bey den Amtskir⸗
chen praͤsentiren die Kirchenvisitatoren mit Koͤnigl. Genehmigung.
Der Geueralsuperintendentur unmittelbar untergebene Kirchen.
Zu Atzbuͤll und Gravenstein vocirt der Herzog von Schleswig-Holstein-⸗Sonderburg-Augustenburg ohne
Wahl. Die uͤbrigen adel. Psarren sind Wahlstellen, wozu die adel. Kirchenpatronen praͤsentiren und vociren,
die Gemeinen aber nach Hufenzahl waͤhlen. In Ansehung des Pastorats in Cappeln ist per Rescr. vom
zten October 1810 verfuͤgt worden, daß kuͤnftig die Prediger unmittelbar ernannt werden sollen. Das
Patronatrecht exerciren fuͤr:
Atzbuͤll. Der Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg.
Dauͤppel der Besitzer der Grafschaft Reventlow.
Gelting — — des Guts Gelting.
Bettorff — — der Guͤter Koͤnigsfoͤrde und Lindau.
Daͤnischenha gen — — — Buͤlck und Seekamp.
St. Johanniskloster in Schleswig. Das adl. Kloster zu St. Johannis vor Schleswig.
Kahlebye. —— — — — — Dasselbe.
Kliplef der Besitzer des Guts Seegard.
Krusendorf — — — Noͤer.
Quars — — — — Laygaard.
Riesebye die Besitzer der Guͤter Saxtorff, Buͤstorf und Stubbe.
Schwansen — — — Olpnis, Gruͤnholtz, Gerebye, Doͤrphof, Damp und Loitmark.
Sehestedt der Besitzer des Guts Sehestedt.
Siesebe — — — Blienebeck.
Waabs — — — Ludwigsburg.
Nordstrand. Die Hauptparticipanten haben die Erlanbniß, zu der lutherischen Predigerstelle auf
Nordstrand ohne Wahl zu vociren, die Vocation aber muß zur Koͤnigl. Confirmation eingesandt werden.
Kirche
            
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