Full text : Königlich-Dänischer Hof- und Staats-Calender für das Jahr 1837. (1837)

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Staͤnde im Herzogthum Schleewig.

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—Herzogthuͤmer
Schleswig und Holstein.

J St än der
Die beratheuden Staͤnde der Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein bilden zwey von einander
getrennte Versammlungen.

— 3 J
Fuͤr das Herzogthum Schleswig.
Das Zusammentreten zu einer staͤndischen Versammlung aeschieht durch Koͤnigl. Einberufung und zwar regel⸗
maͤßig jedes zwerte Jahr, und außerordentlich, so oft es fuͤr noͤthig erachte wind.“ Sobald die Aufhebung der Ver⸗
sammlung angekuͤndigt ist, loͤßt sie sich auf. Als Mittelsperson für alle Verkandlungen wird ein Koͤniglicher
Tommissair, doch ohne Stimmrecht, ernannt. Die frandischr Versammlung waͤhlt ihren Praͤsidenten, Vicepraͤst⸗
denten und ihre Secretaire. Die Vortraͤge in der Verfammlumg deschehen muͤndlich, schriftüche Aus arbeitungen
duͤrfen nicht verlesen werden. Die gewoͤhnliche Abstimmung geschieht durch aͤußere Zeichen, die foͤrmliche durch
Kugelung. Die Dauer der Functionen sowohl der erwaͤhlten und ernannten Abgeördneten, als auch der er⸗
waͤhlten Stellvertreter ist fechss Jahre. Zur Ausuͤbung der Wahl, die nur perfoönlich geschehen darf, iß derjenige
berechtiagt, der das fuͤnfundzwanzigste Jahr zuruͤckgelegt hat und'ein Landeigenthum von 3200 Rbthlr. oder ein
staͤdtisches Hauseigenthum von 1600 Rothlr. besitzt. Wahldar is derjenge, der das dreyßigste Jaht zuruͤckgelegt hat
und ein Landeigenthum von 6400 Rothlr. oder ein staͤbtisches Hauseigenthum von 3200 Rothlr. hesitzt. Es wer⸗
den eben so viele Stellxertreter als Abgeordnete erwählt. Die Stellvettreter treten an die Stelle der Äbaeordneten
und werden statt derselben einberufen, wenn diefe in der staͤndischen Versammlung nicht erscheinen koͤnnen.
A Ein jeder gewaͤhlte Abgeordnete, welcher mit einer Vestallung, oder zum Behuf einer amtlichen Verrichtung mit
zinem Confirmations-Patente verseden ist, bedarf der Koͤnial. Bestaͤtigung.
Die Versammlung der berathenden Staͤnde fuͤr das Herzogthum Schleswig besteht:
aus gewaͤhlten Mitgliedern, von den Besitzern adlicher und großer Guͤter — von den kleinern Land⸗
besitzetn — von den Einwohnern in den Staͤdten und von denentgen Orten, welche vorzuͤglich buͤrgerliches
Gewerbe treiben — und von den Angesessenen in den gemischten Districten;
aus einer erblichen Virilstimme; — 7* 7 —S —
aus vron Sr. Masestaͤt dem Koͤnig ernannten Mitgliedern der Schleswigschen Ritterschaft, der Geistlichkei
und der Universitaͤt zu Kel. 74 vF
Der Versammlungsort ist die Stadt Schleswig.
Allgemeines Gesez wegen Anordnung von Previnzialstaͤnden vom 28. Mad 1831.. Verordnung wegen
Regulirung der staͤndischen Verhaͤltnisse im Herzogthum Schleswig vom 15. Mar 1834.
Diet „CBemerkun⸗ 35 .3.
3 Wahlort. zn Abgecednete Stellvertreter.
7 Aus den Be Herr Poul Paussen Henningsen. zu Herr Can Freα_ια Vollertsen, zu
sitzern adel. Schoͤnhagen. Freyenwillen.
ind anderet Herr Franæ Ludivig Ferdinand von Herr Ceorg Heinrich Mylord, au
groͤßerer Warnstedt, zu Loitmark, Kammer⸗Schirnam
Guͤter. herr und Capitain.
Herr . Hamann, zu Borghorst

Herr Georg Heinricl FriedrickStiive.
zu Duͤttebuͤll.
derr Cau IVilhelm Georg von Rumolr,
 zu Oestergaarde, Landrath
und Amtmann des Amts Flensburg.
Herr August Friedrich MVilsiehm
Avruse, ʒu Mohrberg.
Herr Thomas Thomsen, (D. M.)
Kirchspielvogt zu Schottburg.
derr Andreas Petersen, Hofbesitzer
in Dalbye.
derr Georg Friedrick von Mrogh.
Kammerjunker und Amtsverwalter
in Hadersleben.

Herr Gabriel Friedricli Sclweibe—
von Cronstern, zu Birkenmoor
Hofjaͤgermeister.
Herr Christian August von Rumoli
zu Rundhoff.
Aus den Herr August Heinrich Posselt, Hof
kleineren besitzer in Kjoͤbenhoed.
dandbesißern — — —

Gram.

Lhristians⸗
feld.
Hadersleben

Herr Nis Lorenægen. Holbesitzer
Lilkoldt.

District.
            
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