Zu⸗Schr ifft.
J An hat je und allewege es fuͤr billig
—9 Jerachtet / damit der Ehren⸗, Rahme vortrefflicher
* 8 Leute / die vor allen aͤus an sich sonderliche Ga⸗
ben gehabt / und umb die genieine Wolfarth mu
ihren grossen Qasitaͤten sich verdient gemachet/ mieht durch
die undanckbare Vergessenheit moͤchte vergraben werden /
daß denselben Ehren⸗Seulen auffgerichtet wurden / umb
sie mit ihrem wolverdienten Lob zu croͤnen / ihr herrliches
Gedaͤchtniß damit unsterblich zu machen / und sie also gleich⸗
samb zuverewigen. So haben zu ailen Zeiten die Homeri
ihre Lorbeer⸗Craͤntze / die Scipiones ihre Cronen/ die Sehn
res ihre Triumphen / und alle vortreffliche Maͤnner ihres
wolerworbenen herrlichen grossen Nahmens unsterbliches
Ehren⸗Gedaͤchtniß davon getragen / daß sie dergestalt noch
auff heut / ob sie schon gleich vor langer Zeit zu Staub und
Aschen geworden / dennoch zum ruͤhmichsten gruͤnen und
bluͤhen / als wenn sie nie gestorben waͤren. Ja / die alten
Roͤmer / und andere vernuͤnfftige Voͤlcker / sind auch so wei
gegangen / daß sie dieß Politicum in Civitate gesetzet und an⸗
genommen / ut ne Sutor excellens mercede careret, daß auch
ein Schuster / wenn derselbe in senem Handwerck und Wis⸗
senschafft vor allen andern excellirte / sein Lob vor audern b⸗
bontragen solte. Daher Apelli, dem vortrefflichen Mah⸗
ler / eine Statua, und Polydeto, dem Sinn und Kunstrei⸗
chen Bild⸗Schnitzer ein dimulachrum is mchseschet wor⸗
den. Nun