Full text: Friedrichs des Weisen Leben und Zeitgeschichte (Bd. 1)

— 112 - 
Fürsten odrr andern Ständen , denen solchS nachtheilich sein mochte , «»verhört . Was dargegen ausbracht wäre . SolchS zu widerrufen und de« genugsam Deklaration , Schein und Briefen zu geben . 
Ob einig Chursürst , Fürst oder Andere gegen solche sein Regalrecht betrübt und derhalb seine Gegentheil mit gebührlichen Rechten zu sürdern unterstunde , daß demselben seine angefangene Rechtfertigung und Fürde - runge nicht verboten oder verhindert werde , sonder ein römisch König dem Rechte Vorschub thun solle . Daß kein Churfürst . Fürst oder Ander mit Krieg oder Gewalt überfallen werte , sonder wo ein römisch König zu ih - nen . den Chursürsten , Fürsten zu sprechen hätte , denselben zu Verhör und gebührlichem Rechte stelle . Aufruhr in dem heiligen Reiche zu ver - meiden . Wo auch sonst Jmands anders mit Chursürsten . Fürsten und andern Ständen zu thun zu haben vermeinte , daß der dem Chursürsten , Fürsten oder Andern auch nicht mit Rauf . Nrand oder Krieg überfallt , sondern den Chursürsten . Fürsten u . s . w . mit gebührlichem Rechte verfolg . 
Item allenthalben Fried und Recht zu unterhalten , einen iglichen Geistlichen und Weltlichen gegen alt Herkommen , herbrachte Freiheit nicht zu beschweren , sonder nach beschrieben geistlichen und weltlichen Rechten und guter Gewohnheit zu richten und nicht zu verkürzen . 
Alle Versammlung zu Roß oder zu Fuß , dardurch einig Chursürst , Fürst unversehiilich mocht überzogen werden , Gottöhäuser , Klöster , Jungfern und ander Untersassen geschand und verdorben , bei Pönen zu verbieten . 
Aus den Artikeln , hiebevor zu Mainz eoneipiret , wäre auch etwas zu nehmen . 
Als wie hernach folget haben die Schweizer oder Eidgenossen die - fem Chursürsten nach tödtlichem Abgang des römischen Kaisers Maxi - milian auf ihrem Tag zu Zürch geschrieben , sonderlich weder den Kö - nig von Frankreich noch andere Fremde , sondern einen deutschen Für - sten zu rö . König zu wählen . 1519' ) . 
* > In unseren Handschriften befinden sich zwei Abschriften dieses Brieses , die bis auf die im Briese vorkommenden Anreden genau über - einstimmen . Ein mit den Abschriften übereinstimmender Abdruck dieses Brieses findet sich bei Goldast Th . II . S . 100 ff . , weshalb wir hier den Brief nicht wiederholen . Gleich darauf schaltet Spalatin noch ei - nen zweiten Brief der Schweizer ein , nach diesen Worten : Also haben die Eidgenossen nach tödtlichem Abgang des rö . Kaiser Maximilians dem Babst Leo dem Zehenten auf ihrem Tag zu Lürch geschrieben , un -
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.