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Fürsten odrr andern Ständen , denen solchS nachtheilich sein mochte , «»verhört . Was dargegen ausbracht wäre . SolchS zu widerrufen und de« genugsam Deklaration , Schein und Briefen zu geben .
Ob einig Chursürst , Fürst oder Andere gegen solche sein Regalrecht betrübt und derhalb seine Gegentheil mit gebührlichen Rechten zu sürdern unterstunde , daß demselben seine angefangene Rechtfertigung und Fürde - runge nicht verboten oder verhindert werde , sonder ein römisch König dem Rechte Vorschub thun solle . Daß kein Churfürst . Fürst oder Ander mit Krieg oder Gewalt überfallen werte , sonder wo ein römisch König zu ih - nen . den Chursürsten , Fürsten zu sprechen hätte , denselben zu Verhör und gebührlichem Rechte stelle . Aufruhr in dem heiligen Reiche zu ver - meiden . Wo auch sonst Jmands anders mit Chursürsten . Fürsten und andern Ständen zu thun zu haben vermeinte , daß der dem Chursürsten , Fürsten oder Andern auch nicht mit Rauf . Nrand oder Krieg überfallt , sondern den Chursürsten . Fürsten u . s . w . mit gebührlichem Rechte verfolg .
Item allenthalben Fried und Recht zu unterhalten , einen iglichen Geistlichen und Weltlichen gegen alt Herkommen , herbrachte Freiheit nicht zu beschweren , sonder nach beschrieben geistlichen und weltlichen Rechten und guter Gewohnheit zu richten und nicht zu verkürzen .
Alle Versammlung zu Roß oder zu Fuß , dardurch einig Chursürst , Fürst unversehiilich mocht überzogen werden , Gottöhäuser , Klöster , Jungfern und ander Untersassen geschand und verdorben , bei Pönen zu verbieten .
Aus den Artikeln , hiebevor zu Mainz eoneipiret , wäre auch etwas zu nehmen .
Als wie hernach folget haben die Schweizer oder Eidgenossen die - fem Chursürsten nach tödtlichem Abgang des römischen Kaisers Maxi - milian auf ihrem Tag zu Zürch geschrieben , sonderlich weder den Kö - nig von Frankreich noch andere Fremde , sondern einen deutschen Für - sten zu rö . König zu wählen . 1519' ) .
* > In unseren Handschriften befinden sich zwei Abschriften dieses Brieses , die bis auf die im Briese vorkommenden Anreden genau über - einstimmen . Ein mit den Abschriften übereinstimmender Abdruck dieses Brieses findet sich bei Goldast Th . II . S . 100 ff . , weshalb wir hier den Brief nicht wiederholen . Gleich darauf schaltet Spalatin noch ei - nen zweiten Brief der Schweizer ein , nach diesen Worten : Also haben die Eidgenossen nach tödtlichem Abgang des rö . Kaiser Maximilians dem Babst Leo dem Zehenten auf ihrem Tag zu Lürch geschrieben , un -