Full text: Meine Lebensgeschichte

Eingesandt eines Mitgliedes der Landessynode in der Kieler Zeitung vom 27 . Januar 1926 klar hervor , das folgenden Wortlaut hat : „ Ein Berliner Blatt macht über die Neubesetzung der Professur für prak - tische Theologie in Kiel die Mitteilung , daß der Nachfolger Professor BaumgartenS auf Grund einer Stellungnahme der Kirchenbehörde entgegen der von der Mehrheit der Fakultät gemachten Vorschlage bestimmt sei . Und zwar habe man diese Wünsche in erster Linie damit begründet , daß möglichst ein Schleswig - Holsteiner berufen werden müsse . " 
„ Die Nachricht klingt auf den ersten Blick wenig glaubwürdig , zumal schwer ersichtlich ist , welches Interesse die entscheidende Stelle , der Herr Kultusminister , daran haben könnte , die Vorschlage der Mehrheit der Fakultät gegenüber den Wünschen des Landeskirchenamtes oder pro - minenter Mitglieder desselben zurückzustellen . Da aber viele Gerüchte in dieser Angelegenheit umlaufen , erscheint eine Klärung erforderlich , ob der behauptete Tatbestand zutrifft . " 
„ Sollte dieses der Fall sein , so muß schon jetzt gesagt werden : 
1 . Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kirchenbehörde und Fakultät ist selbstverständlich dringend erwünscht . Eine Stellung - nähme der Kirchenbehörde gegen die Mehrheit der Fakultät würde aber diese Zusammenarbeit geradezu gefährden . 
2 . Auch wer der persönlichen Linie Geheimrat D . Baumgartens lehnend gegenübersteht , muß seine geistige Bedeutung anerkennen . Es wäre im Interesse der Fakultät und unseres theologischen Nachwuchses unbedingt nötig gewesen , ihn durch eine Persönlichkeit von gleicher geistiger und wissenschaftlicher Bedeutung zu ersetzen . Sollte daher die Nachricht zutreffen , daß durch die Stellungnahme der Kirchenbehörde die Berufung einer vorhandenen gleichbedeutenden Persönlichkeit nicht zustande gekommen ist , müßte dieses nicht nur als prinzipiell bedenk - lich , sondern auch als dem Interesse der Landeskirche abträglich bezeich - net werden . " 
„ Eine Begründung des behaupteten Vorgehens der Kirchenbehörde mit schleswig - holsteinischen Gesichtspunkten ist gerade vom Standpunkt eines bewußten Schleswig - Holsteinerö völlig verfehlt . Sie ist geeignet , der in manchen Kirchen noch immer vorhandenen falschen Vorstellung von einer engen und partikularistischen Art bei uns im Lande Vorschub zu leisten . Nur wo Kräfte von gleicher Qualifikation zur Auswahl stehen , wünschen wir eine möglichste Berücksichtigung der Schleswig - 
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