Full text: Erwin Rohde

Cogitata 1873 . 
231 
gelten die sonst unerschütterlich gültigen Gesetze dieser wärtigen Sittenordnung nicht : aber , bei praktischer Befolgung solcher Lehren ist die Gefahr der falschen Auswahl solcher 'Heiligen' unendlich gross : wir sollen wohl den seligen Zustand höchster , schuldreiner Freiheit nur im verklärenden , für Momente uns hoch erhebenden Bilde schauen ! 
30 . 
„ Das unterscheidet Götter von Menschen , dass viele Wellen vor jenen wandeln ; uns hebt die Welle , verschlingt die Welle , und wir versinken . " Unübertrefflich ! Aber auch uns Armen hebt , in glücklichsten Stunden , im Genüsse seiner Kunstwerke , der Genius ( der künstlerische wie der philosophische ) mit feurigen Armen aus dem ewigen Meere empor : dann sehen wir , selig unbewegt , das herrliche Schauspiel dieses Wellenspieles , von Noth und Angst befreit , , vor uns wandeln " : in solchen Momenten sind wir , wie die Götter ! Und solche höchste Wohl - thäter sollten wir nicht heroisch verehren ? ! . . . 
31 . 
Es ist mir , bei der Leetüre von H . Dixons New America und'Seelenbräute' aufgefallen , wie unmöglich es sei , solche , wie es scheint im menschlichen Wesen tief wurzelnden Triebe , die namentlich im Shakerthum sich zeigen , aus irgend einem Deismus , überhaupt anders als aus einem entschiedenen mus zu erklären . Man beachte die abscheuliche Unklarheit und Oberflächlichkeit in der Darstellung des natürlich rein theistischen Engländers ! Januar 73 1 . 
32\ 
Ein Grund für die lange Beibehaltung überlieferter Stoffe in der Dichtung der Griechen und mittelalterlichen Völker , der Scheu vor Einführung selbst erfundner Stoffe lag wohl in der ( unbewussten ) Empfindung , dass eine selbst schaffene Geschichte , vornehmlich wenn sie , wie die meisten 
1 Das Datum hat Rohde mit Bleistift später nachgetragen ; er muss auf die Notiz und ihre Formulirung Werth gelegt haben . 
2 Das Folgende auf anderm Papier , mit andrer Tinte und Schrift .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.