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sondera als die Consequenz der Einwanderung und oberungen der arischen Stämme überhaupt ansieht . Je mehr wir uns mit dem Bralimanismus befassen , desto mehr erscheint unter der starren Oberfläche das Bild licher Mannigfaltigkeit . Wie er im Recht und Ritual ( Mitth . Schles . Ges . f . Volksk . Heft 1 , 4 ) der Bewahrer und Ueberlieferer alter Bräuche gewesen ist , die in die arische oder eine ethnologische Periode gehören , so hat er , in der Regelung des Verhältnisses der unteren zu den oberen gewanderten Klassen in der Hauptsache nur historisch wordene Verhältnisse stabilisirt ; denn die Behandlung der Çûdra's in Indien hat ihre Parallele in der Stellung der Sklaven in der Alten Welt und darin zeigt sich , dass in dem brahmanischen Gesetz hier nicht Entfaltung priesterlicher Gelüste , sondern nur altes Herrenrecht , das in ähnlicher Weise auch anderwärts sich herausgebildet hat , enthalten ist . So viel ich weiss , sind diese analogen Verhältnisse antiker Völker , die zu einer richtigeren Beurteilung des Bralimanismus dienen , zum Vergleich noch nicht gezogen worden . Die „ härtere Knechtschaft " des deutschen Rechtes , wie sie zur ältesten und heidnischen Zeit galt , ehe die Hörigkeit durch Christentum und Sitte gemildert ward , gehört dahin . Grimm , Deutche Rechtsalterthümer2 342ff . , El . heisst es z . B . „ Die Knechte sind Sachen , dem Herrn eigenthiimlich zugehörig , keine Personen , er darf sie wie Thiere behandeln . . . " 2 . kein Wergeid , keine Composition steht auf ihnen ; sie werden gleich dem Vieh geschätzt und ihr Herr hat es mit dem zu thun , der sie ihm tödtet oder beschädigt . Ihre Verwandte haben nichts zu fordern . . . . 4 . Der Herr ist befugt , den Knecht zu schlagen , zu binden , zu tödten . ( Späterhin , bemerkt Grimm , wurden kirchliche und weltliche Strafen verhängt für jede absichtliche Tödtung eines schuldlosen oder schuldigen Knechtes ) . . 5 . Der Knecht darf sich nicht von dem Grund und Boden entfernen , den ihm der Herr wiesen hat . . . p . 349 F 1 . Die Knechte sind von Gericht