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weichende , bezw . zusätzliche Angaben in Nebenumständen : so erwähnt nur y , dass Báland nach seinem Vatersvater , Sigvard nach dem Erzieher des Königs benannt sei ; der Zug gegen die Burg Anga wird in y auf den Rat priants unternommen ; dagegen fehlt die Erwähnung des Goldringes Calitors bei dem Betrüge Bálands durch Vali - anus in y ; der erste Trinkspruch Amlódis fehlt in y\ IV 2 nimmt Amlódi den Báland gefangen ( / ? ) , in y thut dies Drafnar u . älinl . mehr . 5 . Abweichende Anordnung der Erzählungsreihe : so I 3 c : Faustinus versucht dreimal Amba zu vergewaltigen , es mislingt jedes mal , er befragt Gamaliel und steht auf seinen Rat davon endgiltig ab ß ; in y : erst Mislingen , dann Rat Gamaliels , darauf noch dreimaliger Versuch und dann erst Verzicht . — II 3 ( Schluss ) trennt y die Bemerkungen des Königs , dass Amlódis Narrheit nicht ohne Verstand sei , und dass Narren oft am weisesten reden , die er in ß nach dem Eintritt des von Amlódi dunkel prophezeiten Sturmes spricht , von einander und giebt die erste als Antwort auf den Bericht der Hirten , dann erst wird der Eintritt des Sturmes zählt und die zweite Bemerkung angefügt . — Die zählung des Tellus von seinem Aufenthalt bei Isodd , ebenso der Tod der Riesin , Amlódis Freundin , werden in y an anderen Stellen eingeschaltet als in ß und ähnl . mehr . — Eine vollständige Aufzählung ist hier zwecklos , da der Text des Auszuges alle nennenswerten Varianten enthält ; dagegen ist hier der Ort , zu untersuchen , ob sich aus den Abweichungen ein Vorzug der einen F'assung vor der anderen ergiebt . Stellen , an denen die Darstellung von y unbedingt Vorzug verdient , sind folgende : I 3 a wird richtet , dass Tamerlaus die Tochter des verstorbenen Königs Artabanus bei einem Kriegszuge gegen Fenediborg erbeutet ; y sagt nun , ihr Vater sei dort König gewesen , ß jedoch „ über Syrland " , bleibt aber damit die Erklärung schuldig , wie dann seine Tochter nach Venedig geraten wäre . — Wenn II 6 die Hilfeleistung Gamaliels bei der
Germanistische Abhandlungen Heft XII . 5