einige ganz besonders befremdende Vor - fälle , die ich etwa in der Folqe anfüh - . ren werde , mich veranlagten über die Kranken - Häuser der Elisabethine cjnnen und barmherZi - gen Brüder nachzudenken , verfiel ich zuerst auf den Gedanken : <pb es rvohl dem allgemeinen Beßten angemessen fcy , die Rrankenhausev diesen Ordeneleuten als ein Monopoliumzn überlassen ; aber ob nicht vielmehr das allge - meine Veßte erfordere , dieselben als eine fentliche Zlnyelegenheit des Staats zu bt handeln i ohngefa'hr wie man die Militair - fpitaler als öffentlicheStaatsangelegenhei - ten anstehet ?
Ich betrachtete meinen Vorwurf aus der - schiedenen Gesichtspunkten , und will nun das Resultat dieser Betrachtungen meinen Mitbür - gern vor die Augeu legen , weil es die Pflicht
A s eines -