starker und höher mache oder nicht , tüchtig sie auübesse - re oder nicht . Ein bischen natürliche Trägheit nun dazu , und an einigen Stellen auch wirkliches Unve» mögen , die Arbeit und Kosten zu bestreiten , so ist der Grundsah bey dem gemeinen Haufen festgesetzt , daß eö nur Amtseigensinn der Aufseher sei ) , wenn man bey den Deicharbeitcn alles so haargenau genommen haben wolle . Wie viele Erfahrungssätze hat man nicht auch anderswo festgesetzt , die bey weitem so viel nicht vor sich haben . Ich habe auch des wahren Unvermögens der Marschbewohner erwehnt . Eb kommt häufig nug vor , wo die Last der Deiche nach dem alten denlandrecht , oder nach den Ueberbleibseln davon un« billig vertheilt ist . Es ist hart , wie sehr einige vor andern belästigt sind . So lange von dieser alten Bar - barey noch etwas übrig ist , 2Ü es auch , wie ich glau« be , vergeblich auf eine feste und zweckmäßige Verfaf« sung des Deichwesens zu denken .
Mit der Deichschau wird es so gehalten . Be . schadigungen , die an Deichen , Siehlen , Höftern und andern Vorwerken , den Winter durch , entstanden sind , müssen schon vorher von den Deichsbedienten , Deich - grasen , Deichsrichtern , Deichgcschlvornen , Siehlmeistern , und wie sie weiter heißen , besichtiget seyn . Sind sie gefährlich gewesen , so haben sie sogleich müssen ausgebessert werden , so weit es möglich war . Das übrige bleibt liegen bis zur bessern Jahrszeit im Anfang des Sommers . Was alsdann für den Som - mer zu thun ist , wird von den Officianten in jedem Kirchspiel zu Papier gebracht , über das erhebliche mit dem Landvogt , als Oberdeichgrafen , gesprochen , und was in jährlichen und gewöhnlichen Arbeiten besteht , die ihre feststehende Termine haben , an denen sie fertig ftyn müssen , wird beschafft . Alsdann erfolgt die all - gemeine Besichtigung des jandvogtö , die große Deich -
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