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eintreten ; aber dann sich offenbaret . Die hiesigen Be - fchadigungen haben Proteste zwischen den Einwohnern veranlaßt , welche vielleicht eben so vieles und noch mehr Geld gekostet haben , als die Ausbesserung von jenen . Deichöprocesse gehören gewöhnlich zu den kostbarsten . Durch eine interimstische Verordnung ist das nothwen - digste bis weiter bestimmt . Man erwartet das übrige von der königlichen Commission , die eine allgemeine Deichverordimng für die Hollsteinischen Marschen entwerfen soll * ) »
Itzehoe
* ) Diese 1779 . angeordnete Commission , von der ich ein Mitglied zu se»n die Ehre gehabt habe , gerieth durch Krankheiten und Todesfälle der würdigen Männer» denen die Direction übertragen war , zum Stillstand .
_ Der selige Kanzler der Gtückstädtischen Regierung , 5Vc>leers , hatte den Entwurf zu einer solchen Verord - nuny gemacht , und es ist verschiedenes nachher zu dem Ende gearbeitet worden . Die Sache hat aller - dings ihre große Schwierigkeiten . Kann ein Deich , recht , oder noch mehr eine Deichverordnung , die jenes mit einschließt , gemacht werden , welche allge« mein sey , und allen unsern Marschdistricten anpasse ? und wie fern ? Das ist allerdings die vorläufige große Frage .
An sich die Sache betrachtet , ohne Rücksicht auf die schon vorhandene Verfassung in den verschiedenen Districten , kann die Frage , wie ich meine , ohne Be« denken bejahet werden . Es ist überall einerley Zweck , , nemlich standhafte Sicherheit des Landes gegen das Wasser und die Mittel da^zu , so verschieden sie auch sonst seyn mögen nach den verschiedenen Umstanden , sind doch am Ende allenthalben von einerley Gat» tung , nemlich Arbeit und Geld , wobey der Unter« schied bloß auf ein Mehr und Minder hinauslauft . In dieser Homogeneitat kommen sie am Ende auch nur in Betracht , wenn die Concurrenz zu bestimmen ist ; der einzige Punkt , dessen Bestimmung wahre rigkeiten hat , und das eigentliche Rechtliche im Deich .
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