Full text: Ein Fall von schwerer narbiger Kieferklemme

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intakt und erreichte nach Resektion des linken Gelenks ein 
gutes funktionelles Resultat. 
Gewißheit über den Zustand des einen Gelenkes bei 
Ankylose des anderen wird freilich oft erst die Operation 
des erkrankten Gelenks ergeben. Schließlich kommt die 
Frage, ob bei vorhandener einseitiger Kieferklemme auch 
eine Ankylose des anderen Gelenks vorhanden ist, für die 
Indikation zur Operation nicht in Betracht, da auch bei 
einseitiger Kieferklemme der Zustand des Patienten ein 
trauriger ist, der unbedingt eine Operation notwendig macht. 
Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts kannte man 
nur eine Behandlungsweise für alle Arten der Kieferklemme, 
nämlich durch Entfernung eines Zahnes einen Zugang zur 
Einführung von flüssiger Nahrung zu schaffen, wenn die 
Kiefer trotz Anwendung von Gewalt nicht auseinander zu 
bringen waren. 
Später, als man die verschiedenen Arten der Kiefer 
klemme genauer erkannt hatte, durchschnitt man bei der 
narbigen Kieferklemme die Narbenstränge, bei schweren 
Fällen meist mit negativem Erfolg, da binnen kurzer Zeit 
Rezidive eintraten. Glücklicher war man schon in der Be 
handlung der entzündlichen Kieferklemme, indem man den 
Entzündungsherd behandelte. 
Einen großen Fortschritt in der operativen Behandlung 
der durch inoperabele Narbenstränge oder knöcherne 
Verwachsungen bedingten Kieferankylose wurde durch von 
Esmarch’s Verfahren veranlaßt, das durch seine meist 
günstigen Resultate große Anerkennung erworben hat. 
Die Operation besteht in der Bildung eines künst 
lichen Gelenks vor der adhärenten Stelle mit Ausmeißelung 
eines keilförmigen Stückes, dessen Basis nach unten sieht. 
Diffenbach empfahl zuerst die Anlegung eines künstlichen 
Gelenks am aufsteigenden Ast des Unterkiefers. Da aber 
das Hindernis meist vor dem Kieferwinkel liegt, konnte 
diese Pseudarthrose nicht von Nutzen sein.
	        
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