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intakt und erreichte nach Resektion des linken Gelenks ein
gutes funktionelles Resultat.
Gewißheit über den Zustand des einen Gelenkes bei
Ankylose des anderen wird freilich oft erst die Operation
des erkrankten Gelenks ergeben. Schließlich kommt die
Frage, ob bei vorhandener einseitiger Kieferklemme auch
eine Ankylose des anderen Gelenks vorhanden ist, für die
Indikation zur Operation nicht in Betracht, da auch bei
einseitiger Kieferklemme der Zustand des Patienten ein
trauriger ist, der unbedingt eine Operation notwendig macht.
Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts kannte man
nur eine Behandlungsweise für alle Arten der Kieferklemme,
nämlich durch Entfernung eines Zahnes einen Zugang zur
Einführung von flüssiger Nahrung zu schaffen, wenn die
Kiefer trotz Anwendung von Gewalt nicht auseinander zu
bringen waren.
Später, als man die verschiedenen Arten der Kiefer
klemme genauer erkannt hatte, durchschnitt man bei der
narbigen Kieferklemme die Narbenstränge, bei schweren
Fällen meist mit negativem Erfolg, da binnen kurzer Zeit
Rezidive eintraten. Glücklicher war man schon in der Be
handlung der entzündlichen Kieferklemme, indem man den
Entzündungsherd behandelte.
Einen großen Fortschritt in der operativen Behandlung
der durch inoperabele Narbenstränge oder knöcherne
Verwachsungen bedingten Kieferankylose wurde durch von
Esmarch’s Verfahren veranlaßt, das durch seine meist
günstigen Resultate große Anerkennung erworben hat.
Die Operation besteht in der Bildung eines künst
lichen Gelenks vor der adhärenten Stelle mit Ausmeißelung
eines keilförmigen Stückes, dessen Basis nach unten sieht.
Diffenbach empfahl zuerst die Anlegung eines künstlichen
Gelenks am aufsteigenden Ast des Unterkiefers. Da aber
das Hindernis meist vor dem Kieferwinkel liegt, konnte
diese Pseudarthrose nicht von Nutzen sein.